372 Views | 03.09.2020 | 09:16 Uhr
geschrieben von Jonathan Heimann

AXA Versicherung AG (Köln)

Kratzer am Auto des Mieters

Bestell-/Kundennummer: Schaden-Nummer: 832080061612

Vor über acht Wochen hat unsere Tochter das Auto von unserem Mieter verkratzt. Die Versicherung hat das Reparaturgeld abgelehnt und im Moment reagiert sie nicht auf unseren Widerspruch.

SCHLAGWORTE

Hat selbst ein Gutachter gesendet, der sich für die Ablehnung des Geldes ausgesprochen hat auf dem Grund, dass mit der Seifenblasen Pistole was sie in der Hand hatte, als ich wieder nach draußen ging, das Auto nicht verkratzen konnte.

Es mag sein, dass sie damit das Auto nicht verkratzen konnte, aber keine fünf Meter entfernt vom Platz, wo das Auto geparkt war, befindet sich ein Schotter Weg woher sie ein Stein ganz einfach nehmen konnte und das Auto ringsherum verkratzen konnte.

Statt um den Fall zu erledigen und alle Varianten im Acht zu nehmen, nimmt die Axa Versicherung kein Kontakt mit uns auf und auf alle Anrufe kriegen wir als Antwort: "Der Fall ist im Arbeit".

Der Mieter wohnt bei uns seit über zwei Jahre. Er ist sehr ordentlich und es war auch das erste Mal, wo unsere Tochter so dicht an das Auto gegangen war. Wir sind uns sehr sicher, dass unsere Tochter das Auto verkratzt hat und dass die Kratzer nicht vorher da waren (so wie der Gutachter behauptet) … da das Auto ca. zwei Wochen vorher teilweise neu lackiert wurde. Unser Vertrauen ist von der Axa Versicherung missbraucht worden.

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Reparaturkosten zu übernehmen.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


03.09.2020 | 11:27
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Zu Anfang schreiben Sie, dass Ihre Tochter das Auto verkratzt hat.

Weiter unten schreiben Sie etwas abgemildert, dass Sie sich sehr sicher sind, dass Sie es war.

Steht es denn (zweifelsfrei) fest, dass Ihre Tochter das war?



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