Durch Otto (GmbH KG) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 361 Views | 08.09.2020 | 20:34 Uhr
geschrieben von Roswitha Müller-Sarmast

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Retoure defekter Ware nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: KDNR 59012696, Auftragsnr.: bj5b2mvy4z

Kunde soll entsorgen.

Ich habe am 25.06.2020 über meinen Account bei Otto ein Merax-Laufband bestellt. Dies wurde am 29.06.2020 mit einem kaputten Motor geliefert. Meine telefonische Reklamation erfolgte noch am Tag der Lieferung. Ein Austausch war nicht möglich. Am 09.07.2020 habe ich den Kaufvertrag widerrufen. Das Geld habe ich zurückerhalten. Das defekte Gerät wurde bislang nicht abgeholt.

SCHLAGWORTE

Ein Retouren-Etikett wird nicht zur Verfügung gestellt, obwohl lt. meinem Kundenkonto die Rücksendung akzeptiert worden ist. Ich erhalte nur E-Mails, die zur Problemlösung nicht beitragen. Ich habe den Vorstandsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin, die Kosten für die Entsorgung des Laufbandes zu tragen. Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.

Ich weiß, dass es ein Urteil gibt: Az.: C-52/18 Europäischer Gerichtshof. Auch die AGBs der Otto GmbH & Co KG beinhalten die kostenlose Retoure für Verbraucher bei defekten Geräten. Es wird nicht umgesetzt. Mit dem Problem wird der Verbraucher/Kunde belastet.

Das ist inakzeptabel und nicht rechtens.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Abholung des am 29.06.2020 defekt-gelieferten Laufbandes von Merax.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


09.09.2020 | 07:34
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Wie vom Vorredner beschrieben, letzte Frist setzen. Nicht vergessen, Lagergebühren an Otto zu berechnen. Ihr Anwalt wird Ihnen dann rechtssicher vorgeben, welche Firma die Entsorgung auf Kosten von Otto vornehmen wird. Und die angefallenen Kosten komplett an Otto belasten.

15.09.2020 | 21:52
von Roswitha Müller-Sarmast noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Entsorgung defekter Geräte obliegt dem Kunden/Verbraucher entgegen der AGBs der Otto
GmbH & Co KG. Otto sagt, wir sind nur Vermittler.


30.09.2020 | 00:09
von Roswitha Müller-Sarmast endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde bei der Otto GmbH & Co KG nicht mehr kaufen. Der "Otto-Marktplatz" ist verbraucherunfreundlich. Defekte Geräte sollen
vom Verbraucher entsorgt werden.


28.10.2020 | 13:35
von Oliver Timm | Regelverstoß melden
 spider monkey Dieter Bopp
Ich glaube sie träumen vom Anwalt. Finden sie mal einen Anwalt der sich um solchen Kleinkram die Mühe macht. Nein die Firmen wissen dass. Den Firmen ist es klar, das der Kunde oft nicht zum Anwalt geht, weil es kostet.



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