Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 485 Views | 11.09.2020 | 20:50 Uhr
geschrieben von Tim Kühlhorn

voxenergie GmbH (Berlin)

Unzulässiger Werbeanruf, untergeschobener Vertrag.

Bestell-/Kundennummer: 8790287375

Im August 2020 bekam ich einen unbekannten Werbeanruf - am Telefon war ein Vertreter von voxenergie, der mich unaufgefordert angerufen hat, was nach Bundesnetzagentur gesetzlich verboten ist.

SCHLAGWORTE

Thema des Anrufs war eine unverbindliche Preisinformation zum Thema Stromtarif. Ich erhielt dann ein Schreiben, Betreff: Ja, ich möchte langfristig von meinem günstigen Tarif profitieren - mit meiner Unterschrift beauftrage ich.

Dieses Schreiben habe ich selbstverständlich nicht beantwortet, da ich kein Interesse an einem Vertrag mit voxenergie habe.

Kurz darauf kam dann die Vertragsbestätigung, welche ich ignoriert habe, weil ich keinen Vertrag mit voxenergie bestätigt habe.

Ich habe diesem Vertrag schriftlich widersprochen.

Hiermit möchte ich den angeblich geschlossenen Vertrag anfechten und Sie auffordern, das Vertragsverhältnis sofort aufzulösen. Außerdem fordere ich sie auf, mir eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen.

Wie bereits begründet: Der Werbeanruf war unzulässig; es wurde kein mündlicher Vertrag geschlossen; Täuschung: Der Grund für den Anruf wurde verschleiert; Kündigungsvollmacht liegt nicht vor!

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Rückabwicklung des Vertrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.09.2020 | 10:45
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Kühlhorn,

bezüglich Ihrer Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass Sie einen Auftrag erteilt haben. In dem Gespräch mit Ihnen ging es eindeutig um den Abschluss eines Vertrages und nicht um die Zusendung von Informationsmaterial. Sie bestätigten Ihren Auftrag telefonisch und per SMS von Ihrer Mobilfunknummer. Hierbei bestätigten Sie den Tarif, die Laufzeit und dass wir Ihren derzeitigen Stromvertrag kündigen. Wir können daher davon ausgehen, dass Ihnen Ihr Vertragsabschluss bewusst ist.

Den Vorwurf, Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert zu haben, weisen wir als unbegründet zurück.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihren Vertrag dennoch rückabgewickelt.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.11.2020 | 15:12
von Tim Kühlhorn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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