397 Views | 14.09.2020 | 09:35 Uhr
geschrieben von Hans Dettweiler
Pfanderstattung.
Heute morgen habe ich bei real Ansbach zwei verbogene Pfanddosen, die der Rücknahmeautomat abgewiesen hatte, zur manuellen Pfanderstattung bei der Information abgeben wollen.
Die Rücknahme wurde verweigert, und ich habe aber anschließend bei Kaufland Ansbach problemlos an der Information das Pfand erstattet bekommen. Real Ansbach hat damit nun schon wiederholt gegen das Verpackungsgesetz verstoßen.
Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH:
Entschuldigung der Geschäftsführung von real Ansbach und gesetzeskonforme Schulung des Personals.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Dies ist ein Auszug aus einem Bericht der Verbraucherschützer.
Viel Erfolg!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bei der nächsten unberechtigten Verweigerung der Pfanderstattung bei REAL werde ich dem Ordnungsamt Meldung machen und hoffe, dass dann eine kräftige Ordnungsstrafe verhängt wird: Wiederholungsfall!