Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (Berlin)
Auszahlung Immobilienkredit
DKB macht Auszahlung des Immobilienkredits von der Vorlage von Bewilligungsurkunden neben dem Grundbuchauszug abhängig
Für die Gutachtenerstellung zur Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren lagen der DKB bereits alle Unterlagen vor.
Prozentuale Zu- oder Abschläge aufgrund von Eintragungen in Abteilung II hätten auch auf Basis des Grundbuchauszuges erfolgen können. Die Forderung von Bewilligungsurkunden neben des Grundbuchauszuges zur Durchführung der Verkehrswertermittlung ist unverhältnismäßig und unverständlich. Zumal man als nicht eingetragener Eigentümer ohnehin keine Auskunft beim Grundbuchamt bekommt.
Dass diese Unterlagen noch vorzulegen sind, war in der Anlage 1 des unterschriebenen Darlehensvertrages nicht enthalten. Dies wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, als ich mich erkundigte, wann sich der Gutachter für eine Besichtigung meldet. Dies war insofern wichtig, da die Begutachtung eine der Voraussetzungen für die Darlehensauszahlung war und vor Auszahlung vorliegen sollten. Daraufhin wurde die Anlage 1 (mehrmals) "nachträglich" und nach Unterschrift geändert und erst danach mitgeteilt, dass vorher o. g. Unterlagen vorzulegen sind.
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Soweit eine Darlehensauszahlung jedoch alleine von diesem Punkt abhängig gemacht wird, ist man förmlich gezwungen, vom Vertrag zurückzutreten, da es einem unmöglich ist, weiterhin die in diesem Zusammenhang geforderten Unterlagen beizubringen.
Ich habe mich wiederholt an die DKB gewendet und daraufhin keine Antwort mehr erhalten. Wenn es unbequem wird oder zu Problemen kommt, erhält man keine Rückmeldung mehr.
Die Vorgehensweise der DKB finde ich, ehrlich gesagt, interessant. Nach erfolgter Unterschrift die Bedingungen nachträglich immer wieder so anzupassen, bis es für die Bank passt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies rechtlich unzulässig ist, da die bisher getroffenen Anforderungen und Vereinbarungen auf einer ganz anderen Grundlage beruhen.