Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 282 Views | 21.09.2020 | 13:59 Uhr
geschrieben von Hans-Joachim Geuenich

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Jahresendabrechnung überfällig - miserabler Kundendienst

Bestell-/Kundennummer: 232 039 952 094

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E.ON - Miserabler Kundendienst entlavt sich selbst

  1. Große Werbecampagne: digitale Zähler, SIE KÖNNEN AUF UNS ZÄHLEN
  2. Interessierte Kunden werden auf Warteliste gesetzt
  3. Es tut sich nichts, mehr als 12 Monate nichts.
  4. Auf Anfrage nach längerer Wartezeit: WENDEN SIE SICH AN DEN NETZBETREIBER
  5. Konfrontiert mit der Antwort des Netzbetreibers: E.ON sei auch Meßstellenbetreiber: gleiche Antwort wie 4. (Standardantwort)
  6. Nachfrage mit Kündigungsandrohung: unbeantwortet
  7. Kündigung
  8. Große Werbekampagne: FREUEN SIE SICH LICHTBLICKER ZU SEIN
  9. Fristgerechter Widerspruch, mit Bitte um vorz. Vertragsauflösung zum 1.8.
  10. Keine Antwort, weder auf Widerspruch noch auf Vertragsauflösung
  11. Dann keine Antwort, einfache Standardkündigungsbestätigung
  12. Jahresendabrechnung angefragt, seit August überfällig, keine Antwort bis heute
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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Jahresendabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.09.2020 | 13:59
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Hans-Joachim,

vielen herzlichen Dank dafür, dass Sie uns auf diesem Weg kontaktieren. Es tut uns wirklich leid, dass Sie so enttäuscht sind.

Wir leiten Ihre Nachricht gern für Sie an die zuständigen Kollegen der Heizstrom GmbH weiter. Sie werden sich so schnell wie möglich alles ganz genau ansehen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Viele Grüße und einen schönen Montagnachmittag

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (8)


21.09.2020 | 17:47
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist natürlich nicht gelöst, die Antworten von E.ON auf solcherlei Anliegen kommen immer sofort, auch bei Kontakt per E-Mail, da sagt der automatische Antwortassistent, schnellst möglich kümmert sich jemand. Danach: still ruht der See! Eine Abteilung Heizstrom GmbH war mir bisher nicht bekannt, mein Vertragspartner ist die E.ON Energie Deutschland GmbH, warum nun eine andere GmbH zuständig sein soll, erschließt sich nicht. Bestätigt nur die Vorgeschichte. Heute habe ich per Einschreiben zunächst einmal das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. Mal sehen ob man bei E.ON noch Abschlagsrechnungen schreiben kann, mit korrekt ausgewiesener Corona-Mehrwertsteuer. Gez. Hans-Joachim Geuenich


23.09.2020 | 18:29
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für diese sehr qualifizierten Informationen, das meine ich ohne Zynismus! Inzwischen habe ich Antwort auf den Entzug des SEPA-Mandats. E.ON nimmt an, dass ich das Konto gelöscht habe. 😂Will wissen, ob ich „schnellstmöglich“ evtl. vorhandenes Guthaben überwiesen haben möchte, und bittet um meine „neue“ Kontonummer. 😂 Anbei der Text meiner E-Mail Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr (Standard-) Antwortschreiben. Vielleicht gibt es auch jemanden unter Ihren Mitarbeitern, der bei unserer gemeinsamen Korrespondenz auf Ballhöhe ist? Oder können Sie nur (schnellstmöglich) Standard-Schreiben rausschicken, die im individuellen Fall dann unprofessionell sind! Wie wollen Sie mir ein Guthaben auszahlen, wenn sie noch nicht einmal fristgerecht in der Lage sind, eine Jahresendrechnung zu erstellen? Diese ist in meinem Fall überfällig! Wie wollen Sie eine Jahresendrechnung erstellen, wenn sie noch nicht einmal bemerken, ob der Netzanbieter die Verbrauchsdaten überhaupt geliefert hat oder nicht? Qualifizierte Antworten auf meine diversen eMails/Fragen? = Fehlanzeige! Da scheinen sich gleich zwei Fußkranke zusammen getan zu haben, die in ihrem Massengeschäft individuelle Kundenanforderungen nicht mehr vernünftig behandeln können!
Schöne Grüße

Hintergrund: mein Netzbetreiber Schleswig-Holstein-Netz, der „zweite Fußkranke“, den ich auch zwei Mal fragen mußte, wann meine Daten weitergeleitet wurden, informierte mich gestern telefonisch, dass meine Meßdaten vom 20.7. zwar gespeichert, aber nicht an den Stromanbieter weitergeleitet wurden.
Ich muß zugeben, E.ON ist mit meiner neuesten Erkenntnis nur mittelbar der Kern des Ärgernisses. Es läßt trotzdem tief blicken, dass man dort fehlende Meßdaten nicht bemerkt und die auch nicht „schnellstmöglich“ mit dem Kunden, nicht mal auf mehrere Nachfragen, oder mit dem Netzbetreiber kommunizieren kann.


30.09.2020 | 11:09
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem ist noch nicht gelöst, es gab die übliche E-Mail- Standard Antwort: man kümmert sich schnellstmöglich! Ich bin weiterhin ohne Jahresendabrechnung, inzwischen hat sich aber wenigstens jemand bequemigt anzurufen, und gegen eine Vergütung von 20 € weiterhin um Geduld gebeten😂


05.10.2020 | 15:51
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Schreiben an E.ON:
Von: HJG priv
Datum: 5. Oktober 2020 um 13:14:02 MESZ
An: EON Kundendienst
Betreff: Verspätete Heizstrom-Jahresendabrechnung 2019/2020 vom 5. Oktober

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre extrem verspätete Heizstrom – Jahres Endabrechnung, die in den Vorjahren immer schon Anfang August vorlag, habe ich aufgrund Ihrer heutigen E-Mail-Benachrichtigung zur Kenntnis genommen.

1) Ich möchte darauf hinweisen, dass anders als in der Abrechnung ausgewiesen, sich mein Vertrag nicht automatisch verlängert, sondern aufgrund meiner Kündigung, von Ihnen bestätigt am 26. März, per Ende November beendet ist.

2) Offensichtlich haben Sie meinen Vertrag auf die E.ON Heizstrom Nord übertragen ohne mich zu informieren, direkt korrespondieren (per E-Mail) kann ich mit diese Gesellschaft nicht, da eMailadresse nicht bekannt. Da ich dem Verkauf meines Vertrages an die LichtBlick ES widersprochen habe, gehe ich davon aus, dass meine Daten nicht nur bis zum Vertragsende verfügbar sind, sondern auch bis zum Vorliegen einer Endabrechnung per 30.11.2020. Nach Ihrer derzeitigen Abrechnungsgeschwindigkeit dürften meine Daten ja mindestens bis 2021 verfügbar gehalten werden, und nicht schon zum von Ihnen angekündigten Datum, dem 31. Oktober, gelöscht werden.

3) Da ich nicht, wie von Ihnen falsch bestätigt, mein Konto gelöscht habe, sondern Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat entzogen habe, werde ich mein in Ihrer Abrechnung ausgewiesenes Guthaben von dem ersten Abschlag des neuen Abrechnungszeitraums abziehen.
Ich bitte Sie um kurze Gegenbestätigung.


14.10.2020 | 08:27
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf mein Schreiben vom 5. Oktober bisher keine Antwort, aber erneut das Standardschreiben erhalten, dass meine Daten gelöscht werden, vor Vertragsende. gez. Hans-Joachim Geuenich


29.10.2020 | 12:47
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf die Antwort von EON, ging folgende Antwort online an die gesetzlich gemäß §§ 111a u. 111b EnWG vorgesehene für Verbraucher kostenfreie 'Schlichtungsstelle Energie e. V.:

Zunächst einmal ist festzustellen, dass E.ON sich mir gegenüber zu allen genannten Punkten nie direkt geäußert hat. Das Response-Verhalten von E.ON im Beschwerdemanagement ist daher weiterhin als „unterirdisch“ zu bezeichnen; und mittlerweile in diversen Internetportalen als solches auch bekannt, letztlich hat dieses Antwortverhalten auch durch mich, und nicht durch E.ON, zur Kündigung geführt.

Deren Stellungnahme kommentiere ich wie folgt:

Erstens:
der falsch eingebaute Stromzähler ist mit Schleswig-Holstein Netz AG strittig, nicht mit E.ON.

Zweitens:
Meinen Vertrag mit E.ON habe ich bereits am 23. März 2020 gekündigt, bestätigt durch E.ON am 26. März 2020 (siehe Anhang). Erst am 24. April hat E.ON mich informiert zum Thema Übertrag auf Lichtblick (siehe Anhang). Als ich nach der Eigenkündigung der Übertragung widersprochen habe, war der Vertrag bereits gekündigt und steht deshalb nicht im Zusammenhang mit dem Widerspruch, wie EON dies im zweiten Punkt darstellt. Die Darstellung ist schlichtweg falsch!

In meinem Schreiben an E.ON vom 5. Oktober hatte ich moniert, dass der Vertrag auf die E.ON Heizstrom Nord übertragen wurde ohne Korrespondenz-Adresse (E-Mail-Adresse bis heute nicht bekannt) und ohne zu informieren. Das ist zwar laut AGBs der E.ON zulässig, aber eine Änderung des Vertragspartners (aus welchem Grund auch immer) sollte doch wohl dem Kunden mitgeteilt werden?
Auch äußert sich E.ON nicht dazu, warum der bereits gekündigte Vertrag laut Jahresendabrechnung (siehe Anhang) sich nun per 31. Oktober wieder verlängern soll? Ich hätte gerne bestätigt, dass das nicht so ist!
Auch äußert sich E.ON nicht dazu, warum per 31. Oktober meine Daten im Portal gelöscht werden sollen, obwohl der Vertrag noch bis zum 30. November läuft? Heute habe ich versucht auf das Potal zu zugreifen und festgestellt, dass angeblich eine Störung vorliegt (siehe Anhang: wie arbeiten mit Hochdruck daran). Bekanntlich weiß ich ja, wie lange es dauert, wenn E.ON mit Hochdruck am Sachverhalt arbeitet. Ich hätte gerne deshalb jetzt schon bestätigt, dass ich weiterhin bis zum Vorliegen einer Endabrechnung auf meine Daten zugreifen kann!

Drittens:
E.ON kündigt in seiner Stellungnahme vom 9. Oktober an, dass Rechnungen zukünftig per Post kommen, dies warte ich dann ab.

Viertens:
In meinem Schreiben vom 5. Oktober an E.ON hatte ich bereits angekündigt, wie mit dem ausgewiesenen Guthaben verfahren wird und um kurze Gegenbestätigung gebeten. Natürlich wieder mit der sofortigen Rückmeldung „wir kümmern uns darum“. Jetzt wird in deren Stellungnahme um Rückmeldung dazu gebeten. Da muss man sich schon fragen, ob die Dame vom Beschwerdemanagement, Frau Susanne Backhaus, mein E-Mail Schreiben vom 5. Oktober 2020 überhaupt gelesen hat oder möglicherweise durch meinen Vertragspartner gar nicht zu Gesicht bekommen hat? Ich hätte gerne bestätigt, dass ich mit dem Guthaben wunschgemäß umgehen kann.


23.12.2020 | 11:12
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie bereits befürchtet ist die Angelegenheit E.ON leider nicht beendet. Gestern kam ein Mahnschreiben der LichtBlick Heizstrom Nord Magdeburg. Der Vertragsübertragung durch E.ON hatte ich ausdrücklich widersprochen, und natürlich erst recht der Abgabe meiner Daten. Dies war von E.ON schriftlich zugesichert. Genau das Gegenteil von dem, was von E.ON angekündigt wurde ist nun eingetreten!
Selbstverständlich wurde die angeforderte Heizstromrate pünktlich an E.ON bezahlt, abzügl. des mir zustehenden Guthabens aus der extrem verspäteten Jahresendrechnung 2019/2020. Diesem Prozedere hatte E.ON auch zugestimmt. Die Mahnung ist für mich unbeachtlich, da überhaupt kein Vertragsverhältnis mit Lichblick besteht. Den Zählerendstand zum Kündigungstermin 30.11.2020 konnte ich leider nicht an E.ON melden, da bereits einen Monat zuvor mein Internet-Zugangsportal gelöscht wurde. Ich gehe davon aus, das Schleswig-Holstein-Netz die Meldung meiner Verbrauchsdaten an E.ON hoffentlich erledigt hat. (Dies war bei der Jahresendrechnung ja von SH-Netz vergessen und von E.ON ja auch trotz meiner diversen Anfragen nicht vermisst worden) Die Endrechnung zum Kündigungstermin durch E.ON steht wie erwartet leider wieder aus.
Zusammengefasst kann man das Kundenverhalten / Arbeitstempo von E.ON nur als unterirdisch bezeichnen, in den Bewertungsportalen im Internet schlägt sich das auch entsprechend nieder.
PS:
Bei meinen Recherchen nach einem SmartMeter bin ich erneut auf die vollmundige E.ON Werbung gestoßen, bei deren Inanspruchnahme man ja bekanntlich auf Dritte verwiesen wird. Die Nichtbeantwortung meiner Fragen dazu durch E.ON war letztlich der Auslöser für die Kündigung durch mich. (Nachweise gerne auf Anfrage)


15.04.2021 | 10:43
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
= teilweise gelöst, Netzbetreiber hat digitalen Zähler eingebaut




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