Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 193 Views | 25.09.2020 | 17:04 Uhr
geschrieben von Michael Krömer

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Wiederholt unerlaubte Schätzungen - erheblich zum eigenen Vorteil

Bestell-/Kundennummer: 282018539408

Unerlaubte falsche Schätzungen! Die Frage ist: kriminelle Energien oder Betrugsversuch?

E.ON zeigt keine Anstalten einer ordnungsgemäßen Abwicklung.

SCHLAGWORTE

Das Antwortverhalten auf Beschwerden und Widersprüchen ist eine Katastrophe bzw. nicht vorhanden.

Abrechnungszeiträume grenzen an Willkür. Hinzu kommt nun der "Übernahmewirrwar" E.ON - Lichtblick.

Der Neue mahnt bereits Abschläge an, die längst an E.ON bis Mitte 2021 bezahlt wurden.

Nach meiner Meinung verhält sich E.ON zudem rechtswidrig, da es sich um einen Wiederholungsfall handelt und somit bewusst gehandelt wird.

Im Ersten Fall ist E.ON erst auf erhebliche Einwendungen hin zurück gerudert. Es wird aber versucht, dem Kunden zu schaden.

Trotz übermittelter Zählerstände wird munter geschätzt, und dies erheblich zu Ungunsten des Kunden.

Beispiel:


28.11.2019 abgelesen u. übermittelter Zählerstand: "2673".
E.ONs willkürliche Schätzung in einer Rechnung vom:

18.09.2020 zum 29.12.2019 "339".

Damit wird ein Verbrauch von 2334 kWh zum eigenen Vorteil hinein gerechnet.

Ich erwäge eine Anzeige wegen Betrugsversuches im Falle von E.ON

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Komplette zeitnahe Klärung, korrekte korrigierte Abrechnungen, vollständige Erstattungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.09.2020 | 17:04
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Michael,

vielen Dank für Ihre Nachricht hier in der ReclaBox.

Es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Gern geben wir Ihre Nachricht an die zuständigen Kollegen weiter und bitten diese, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Bitte haben Sie bis dahin noch ein klein wenig Geduld.

Vielen Dank und liebe Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.10.2020 | 20:37
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit sich bewahrheitet hat, daß das Sonderrecht der „Schätzung“ vom Energieversorger erheblich zum Nachteil des Kunden mißbraucht wird, ist das das Vertrauen in die Seriosität dieser Unternehmen erheblich gestört. Da es kein Einzelfall ist, ist von System auszugehen. Wenn der Kunde nicht kontrolliert und Widerspruch einlegt, kassiert das Energieunternehmen u. U. erheblich zu viel. Hier liegt Mißbrauch des Schätzungsrechtes in 2 Varianten vor. Trotz übermittelter Zählerstände, die ignoriert werden, wird geschätzt und 2 t im pikanteren Fall, wird bei Kundenwechsel für die gleiche Abnahmestelle für den gleichen Zähler eine Schlußrechnung erheblich „hochgeschätzt“, während die Anfangsrechnung f. d. die gleiche Abnahmestelle für den gleichen Zähler zeitlich nahtlos anschließend erheblich „herunter geschätzt“ wird. In beiden Fällen wird zu viel abgerechnet, sofern der Kunde nicht widerspricht. Ist das legal, unschlüssige falsche Rechnungen zu verschicken und nur wenn dem Kunde dies auffällt stoppt er diesen Fehlvorgang. Gegen eine Schätzung ist beim Fehlen von Ablesewerten zu einem Stichtag (z. B. Abrechnungsdatum, Preiserhöhung, Vertragswechsel oder Anbieterwechsel) die Schätzung akzeptabel,
Aber ist es nicht so, daß immer Abrechnungszeiträume und Zählerstände (egal ob abgelesen oder geschätzt) nahtlos fortlaufend sein müssen. Überschneidende Abrechnungszeiträume sind nicht zu dulden Ebenfalls nicht in Ordnung ist.es, einen abgelesenen Endwert in der neuen Rechnung durch einen tieferen Schätzwert zu ersetzen oder den zu hohen alten Schätzwert bei Vorlage eines tieferen Ablesewertes für das Schätzdatum nicht zu korrigieren.

Kann ein Kunde nicht verlangen, daß die Rechnungen nach bestem Wissen und Gewissen nachvollziehbar und korrekt erfolgen und nicht zum Vorteil des Energieunternehmens „manipuliert“ sind?
Die Energieunternehmen können leider sanktionslos munter und zu viel und falsch Schätzen. Das ist zum Nachteil des Kunden.




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