Durch FERIEN Touristik endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 109 Views | 12.10.2020 | 11:11 Uhr
geschrieben von Sandra Lück

FERIEN Touristik GmbH (Düsseldorf)

Keine Umbuchung bzw. kostenlose Stornierung möglich

Bestell-/Kundennummer: 1489772

Ich habe in den letzten Wochen mehrere Telefonte und Mails geschrieben. Unsere Reise in die Türkei am 02.10.20 können wir aus mehreren Gründen nicht antreten.

SCHLAGWORTE

1. Die Reise haben wir bereits 2019 gebucht.

2. Mein Schreiben mit der Bitte um ein kostenfreie Stornierung haben Sie abgelehnt. Da ich ja in den letzten 2 Monate unzählige Telefonate mit Ihrem Unternehmen geführt habe. Auch Mails habe ich geschrieben und um eine Umbuchung in das Jahr 2021 gebeten. Immer wieder verweisen sie auf Ihre veralterten AGB´s. Eine Kopie Ihrer Antwort habe ich bereits an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet. Ihre schriftliche Ablehnung brauchte ich laut Auskunft der Verbraucherzentrale noch. Denn das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt ist eben nicht eine Einzelfallentscheidung. Die Tatsache, das ich bei Reisebuchung (2019) diese gesundheitsgefährdenden Umstände nicht verhersehen konnte, reichen aus, ebenso die ab dem 01.10 2020 geltenden Vorschriften zur Quarantäne. Auch die Tatsache über die Einschränkungen in der Türkei und dass mein Mann zur Risikogruppe gehört, sind Beweise genug. Ich habe mich ausserdem über die Zustände im Hotel und im Reisland informiert und Daten und Fakten gesammelt. Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten einer Klage, sodass ich nichts verlieren kann. Ich fordere Sie nochmals auf, die Frist des ersten Schreibens einzuhalten. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, werde ich Klage einreichen.

3. Das gebuchte Hotel ist gar nicht geöffnet.

4. Mein Ehemann ist Asthmapatient und gehört zur Risikogruppe.

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Meine Forderung an FERIEN Touristik GmbH: Erstattung der kompletten Anzahlung in Höhe von 658,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (2)


12.10.2020 | 22:05
von Sandra Lück noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ferientouristik verweigert die Rückzahlung der Stornogebühren


20.10.2020 | 06:33
von Sandra Lück endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch bei Androhung eines RA wurde auch das 2. Schreiben abgelehnt. Ich kann nur allen abraten, jemals wieder bei Ferientouristik zu buchen




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