Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 92 Views | 30.09.2020 | 11:16 Uhr
geschrieben von Andre Hoffmann aus Brieselang

Immergrün Energie (Köln)

Immergrün Preiserhöhung von über 360 % ohne Ankündigung

Bestell-/Kundennummer: G27910O1369 / Vertrag G2180608306

Immergrün erhöht Arbeitspreis um über 360% in Ankündigung und erstellt überhöhte Jahresabrechnung

Vielen Dank für die Zusendung der Jahresabrechnung 2019/2020.

Dieser widerspreche ich mit folgender Begründung: Gemäß geschlossenen Energieliefervertrag vom 06.08.20218 beträgt der Grundpreis 6,38 brutto/Monat = 5,36 netto/Monat. Dies entspricht einer Jahresberechnung vom 17.08.2019 bis 16.08.2020 von EUR 64,35 netto.

Sie rechnen einen Betrag in Höhe von EUR 361,4422 netto ab. Dies entspricht einer Preiserhöhung von über 360 %.

Ich bin zu keinem Zeitpunkt über eine entsprechende Preiserhöhung informiert worden. In dem Zuge bin ich somit auch nicht auf meine gesetzliches Sonderkündigungsrecht informiert worden. Hiermit fordere ich Sie auf, eine entsprechende Änderung der Rechnung vorzunehmen und den vereinbarten Grundpreis zur Abrechnung zu bringen. Sofern Sie den Grundpreis erhöhen, möchte ich vorsorglich bereits jetzt von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und kündige den Energieliefervertrag zum nächst zulässigen Termin.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Korrektur Jahresabrechnung 2019/2020


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.09.2020 | 15:35
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.10.2020 | 09:24
von Andre Hoffmann aus Brieselang gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Korrektur der Abschlussrechnung ist erfolgt, ein Sonderkündigungsrecht wurde gewährt


02.10.2020 | 09:24
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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