TNT Express GmbH (Troisdorf)
Importabfertigungspauschale
Bestell-/Kundennummer: 070742598
TNT Express verlangt Importabfertigungspauschale von 25€, obwohl kein schriftlicher Auftrag meinerseits vorliegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem am 29.09.20 eine Mahnung (Belegnr. 1400205555) für die Zahlung einer unzulässig erhobenen Importabfertigungspauschale im Briefkasten lag, mit einer Mahngebühr von 10€, welche nicht zulässig ist bei der ersten Mahnung, und Sie mein Schreiben vom 06.09.an die emailadresse: 'buchhaltungtnt.de' nicht beantwortet haben, gehe ich nun diesen Weg.
Ich erhielt aus ihrem Hause eine Rechnung (Rechnungsnummer 810519557, Kundennr. 70742598) in der ein Betrag von 51,92 € verlangt wird.
Ich bin erstaunt, dass ohne vorherige Absprache oder Informationen seitens TNT eine Sendung aus dem Ausland einfach so verzollt wird.
Ich habe TNT weder schriftlich, noch mündlich mit der Zollabfertigung beauftragt und bin davon ausgegangen, dass ich die Sendung an meinem Heimatzollamt selbst verzolle. Seitens DHL oder anderen Logistikunternehmen wurde dies bisher auch immer so gehandhabt. Ich habe also keine schriftliche Aufforderung zum verzollen einer Ware aus dem Ausland erhalten.
Wie kann es sein, dass TNT ohne meines Wissens die Sendung verzollt und mir dann auch noch eine Abfertigungsgebühr von 25 € in Rechnung stellt?
Die Verbraucherzentrale Hessen hat in der Pressemitteilung: 58/2003 bereits darauf hingewiesen, dass Kunden diese Gebühren nicht zu entrichten haben, wenn sie Zollabfertigung nicht schriftlich vor der Verzollung beauftragt haben.
Ich bin daher nicht bereit diese Import Abfertigungspauschale von 25 € zu zahlen.
Ich werde somit nur die angefallene Einfuhrumsatzsteuer von 22,84 €, sowie zumindest, aber unter Vorbehalt, die Vorlageprovision von 1,14 € und die Finanzierungskosten von 2,94 €, gesamt 26,92 € an ihre Bankverbindung überweisen.
Ich bitte sie mir den Erhalt dieses Schreibens zu bestätigen. Sollte es ignoriert werden und weitere Rechnungsstellungen folgen behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
mfG, Heiko Kracht
Beschwerde ist noch nicht gelöst