PENNY-Markt GmbH (Köln)
Maskenpflicht
Am Samstag den 10.10.2020 besuchte ich ihren Markt. An der Kasse stand hinter mir ein Mann ohne Maske. Ich bat ihn eine Maske zu tragen und wies auf das am Eingang befindliche Masken- Schild- tragen hin. Er weigerte sich.
Nun habe ich nach dem Grundgesetz das Recht: auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2GG garantiert.
Weisen Sie bitte ihr Personal daraufhin an, dass diese Maskenpflicht auch eingehalten wird.
Der Mitarbeiter, der am Samstag alleine an der Kasse ist, ist total überfordert und trifft keine Schuld.
Ich als Kundin und dazu auch älter, tu mich auch schwer den Menschen auf seine moralisch und ethische Pflicht hinzuweisen, zumal mein Hinweis, wenn ich die Polizei holen würde er mit einer erheblichen Geldstrafe zu rechnen habe, sinnlos war. Ich erwähnte dem Mann noch, dass ich ja eine Maske trage und damit ihn schützen würde und ich nun erwarte, dass er mich auch schützen könnte. All das half nichts.
Beschwerde ist noch nicht gelöst