Durch Mainova gelöste Beschwerde. | 211 Views | 12.10.2020 | 20:36 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7433041

Mainova AG (Frankfurt am Main)

Mal wieder Weigerung zur Auszahlung des Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 20299773010

Ich wollte den Stromvertrag zum Ablauf des ersten Jahres kündigen. Da ich nicht wusste, dass der Vertrag auch unter dem Monat gekündigt werden kann habe ich beim Wechsel angegeben, dass zum nächsten Termin gekündigt werden soll.

SCHLAGWORTE

So kam nun ein Wechsel ein paar Tage vor Ablauf des ersten Vertragsjahres zustande. Rückgängig gemacht werden konnte dieses Versehen nicht mehr. In einem Telefonat mit Mainova wurde mir (nach Rücksprache mit der Fachabteilung) die Auskunft gegeben, dass ich mindestens 360 Tage Kunde gewesen sein müsste damit ich einen Anspruch auf den Neukundenbonus hätte. Wir sind im Telefonat davon ausgegangen, dass bei mir nur 359 Tage vorlagen. Nach Abschluss des Telefonats habe ich jedoch festgestellt, dass die Lieferzeit (wegen Schaltjahr) doch 360 Tage betrug.

Ich habe deshalb die Abschlussrechnung abgewartet. Hier wird uns jedoch nur eine Nachzahlung berechnet, die zwischenzeitlich auch abgebucht wurde. Auf meine E-Mail vom 26.09.2020 erhielt ich auch nach inzwischen 2 1/2 Wochen keine Antwort und habe deshalb erneut beim Kundenservice angerufen. Dort erhielt ich nur die Auskunft, man könne nichts machen da ich keine zwölf Monate Kunde war. Auf die Aussage mit den 360 Tagen wurde nicht weiter eingegangen. Die Kollegin saugt sich ja sowas wohl nicht aus den Fingern, es scheint ja sehr wohl eine entsprechende Vorgabe zu existieren.

Ich überlege inzwischen, ob ich die letzten Abbuchungen rückbelasten soll oder meine Rechtsschutzversicherung bemühen soll.

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Meine Forderung an Mainova AG: Auszahlung des Neukundenbonus.


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Kommentare und Trackbacks (1)


31.10.2020 | 11:41
von ReclaBoxler-7433041 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen (Wochen nach meiner Mail und meinem Anruf) hat sich Mainova gemeldet und mir die Zahlung von 90 Euro zugesagt.




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