Segmüller (Fürstenfeldbruck)
Schadensersatz Küche
Bestell-/Kundennummer: 150293357
Bin vom Kaufvertrag innerhalb der 14 Tages Frist zurückgetreten und muss 25% Schadensersatz Zahlen?
Wir hatten im Hause Segmüller eine Küche mit einer Mitarbeiterin zusammengestellt. Als wir die Zusammenstellung abgeschlossen hatten, teilte ich der Mitarbeiterin mit, dass der Mietvertrag für die neue Wohnung noch nicht unterschrieben sei, aber dies als bald geschehe. Sie versicherte uns, dass auch wenn aus welchen Gründen auch immer, wir diese Küche doch nicht nehmen können, wir innerhalb der kommenden 14 Tage vom Kaufvertrag zurücktreten können. Daher könnten wir bedenkenlos den Kaufvertrag auch schon jetzt abschließen, da zu Corona-Zeiten die Küche sich sowieso deutlich verspäten würde.
Sie versicherte uns ebenfalls, dass wir noch zwei Wochen Zeit hätten für mögliche Änderungen, da die Küche sowieso erst nach Maßabnahme vor Ort Beauftragt werden kann.
Es wurde kein Maß genommen, keine änderrungen Mitgeteilt.
Nun hatten wir am 11. Tag nach Kaufvertrag immernoch keinen unterschriebenen Mitvertrag und habe vorsorglich die Küche storniert. Wochen Später erhielt ich dann einen Brief, wo mir eine Rechnung bzgl. eines Schadensersatzes gestellt wurde.
Bitte teilen Sie uns mit, welcher und wo der Schaden zustande gekommen ist und beziffern Sie diese Positionen.
Gerne sind wir bereit, wenn vom Schadensersatzanspruch abstand genommen wird, die Arbeitszeit der Mitarbeiterin zu vergüten. 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr à 150,00 EUR pro Stunde inkl. MwSt.
Da sonst niemand, außer die Arbeitszeit der Mitarbeiterin, zu schaden gekommen ist, erachten wir unser Angebot als mehr als fair.
05.11.2020 | 13:03
Abteilung: Kundendienst
Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Wir werden diesbezüglich auf Sie zukommen. Für die weitere Kommunikation und Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Service-Adresse: online-kundendienstsegmueller.de.
Mit freundlichen Grüßen,
SEGMÜLLER-Kundendienst
Beschwerde ist gelöst