computeruniverse GmbH (Friedberg)
Keine Garantie auf defekte Produkte
Bestell-/Kundennummer: 4038691
Am 29. Oktober 2019 kaufte ich einen Laptop bei computeruniverse GmbH.
Bereits im Februar 2020 sowie am 12.05.2020 musste ich das Gerät aufgrund lauter Lüftergeräusche, Aussetzern des Touchpads und einer defekten Tastaturbeleuchtung einsenden.
Da das Gerät nach der zweiten Reparatur ohne Fehlerbehebung bei mir zu Hause ankam, sendete ich den Artikel erneut zurück.
Um den Fortschritt der Reparatur zu erfahren rief ich mehrmals die Woche an und wurde immer wieder mit schlechten Ausreden, wie „Interne Unstimmigkeiten“ oder dem Mehraufwand von Retouren aufgrund Corona „abgewimmelt“.
Auch das Einsenden eines falschen Produkts wurde mir von der Servicehotline unterstellt.
Da ich auch nach mehreren Monaten meinen Laptop nicht erhielt, schrieb ich dem Unternehmen, dass ich laut § 439 BGB ein Austauschgerät beantrage oder vom Kaufvertrag zurücktrete und eine Rückerstattung des Geldes fordere.
Da darauf nicht reagiert wurde, sendete ich am 01.09.2020 ein Einschreiben mit der Erklärung vom Rücktritt des Kaufvertrages an computeruniverse GmbH.
Auf dieses Schreiben wurde mir mit einer E-Mail geantwortet, ich solle doch noch einmal den genauen Fehler des Produkts nennen.
Daraufhin verlängerte ich die Frist um weitere 15 Tage.
Am 12.10.2020 wurde vom Amtsgericht Stuttgart ein Mahnbescheid gegen das Unternehmen beantragt, welcher am 22.10.2020 Kommentarlos vom Unternehmen Widersprochen wurde.
09.11.2020 | 14:03
Abteilung: Kundensupport
Sehr geehrter Kunde,
gerne nehmen wir zu Ihrer Kritik Stellung. Leider haben Sie einige Informationen durcheinander gebracht bzw. weggelassen.
Zuerst am 19.05.2020 erfuhren wir davon, dass das Gerät nach zwei erfolgten Reparaturen noch immer defekt sei. Diese Reparaturen haben Sie jedoch direkt mit dem Hersteller abgewickelt. Wir hatten davon weder Kenntnis, noch haben wir diese ausgeführt. Wir baten daraufhin um Zusendung der Belege von Asus.
Am 18.06.2020 erhielten wir dann die defekte Ware von Ihnen zurück mit der Bitte um Rückabwicklung. Bei der Aufnahme des Gerätes wurde jedoch festgestellt, dass die Seriennummer des Gerätes unbekannt ist. Auch nach erneuter Überprüfung der Seriennummer und Abklärung aller weiterer Möglichkeiten konnten wir letztendlich ausschließen, dass das Gerät von uns geliefert wurde. Entweder hatten Sie dieses mehrfach (auch bei anderen Händlern) erworben oder dieses wurde von ASUS ausgetauscht. Hierzu liegt uns jedoch keinerlei Beleg vor. Nach Rücksprache mit Ihnen am 04.08.2020 schickten wir das Gerät (aus Kulanz (da nicht bei uns erworben) ) zur Reparatur an ASUS ein. Sie erklärten dazu, dass Sie sowieso lediglich von Anfang an eine Reparatur gewünscht hätten. ASUS meldete jedoch am 24.08.2020, dass keinerlei Fehler festgestellt werden konnte. Dies teilten wir Ihnen mit, erhielten jedoch bis heute keine Antwort darauf.
Nach Ablauf der Fristen bei ASUS erhielten wir das Gerät unbearbeitet kostenpflichtig zurück. Die Kosten in Höhe von 41,18 Euro übernahmen wir aus Kulanz. Ebenso schickten wir Ihnen das Gerät zu unserer Entlastung kostenfrei zurück. Danach ging der Mahnbescheid ein, welchem wir aus den o. a. Gründen widersprachen. Außerdem befand sich das Gerät nicht mehr bei uns. Am 13.10.2020 erhielten wir die Sendung „Annahme verweigert“ zurück. Nach Kontaktaufnahme erklärten Sie, dass Sie ausschließlich die Rückabwicklung wünschen und keine Rücksendung.
Nun haben wir hier ein Gerät, welches nicht bei uns erworben wurde, welches keinen Defekt aufweist und deren Kosten der Abwicklung (aktuell insgesamt ca. 100,- Euro) wir aus Kulanz übernommen haben. Gerne halten wir jedoch unser Angebot aufrecht und können Ihnen das Gerät kostenfrei zukommen lassen, damit wir diesen Vorgang letztendlich abschließen können.
Mit freundlichen Grüßen -
computeruniverse