253 Views | 17.11.2020 | 14:32 Uhr
geschrieben von Claudia Bergmann

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Keine Fahrkartenerstattung trotz Lockdown im November 2020

Bestell-/Kundennummer: 32976093

Bei der DB buchte ich zwei Fahrkarten zum Super Sparpreis (keine Erstattung, kein Umtausch) für den 08.11.2020 und 10.11.2020 von/nach Velbert/Bad Homburg und zurück. Nun hat die Bundesregierung zu Recht einen Lockdown light in Deutschland ab dem 02.11.2020 verhängt. Ich leiste meinen Beitrag zur Minimierung des Infektionsgeschehens, indem ich mich an die Vorgaben der Bundesregierung halte und bleibe selbstverständlich zu Hause.

SCHLAGWORTE

Es ist mir unverständlich, warum die Deutsche Bahn, deren Eigentümer der Bund ist, in diesen Fällen keine Gutscheinregelung, wie auch im Frühjahr, für den Lockdown im November eingeführt hat. Dadurch könnte die Deutsche Bahn auch Ihrerseits Ihren Beitrag zur Reduzierung möglicher Infektionen leisten, indem sie den Menschen den Nichtantritt von Bahnreisen erleichtert.

Die logische Konsequenz für mich ist, zukünftig wieder mehr mit dem eigenen Pkw zu reisen, auch wenn ich damit die Umwelt stärker belaste, was nicht in meinem Sinne ist, aber Geld habe ich nicht zu verschenken.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung des Fahrkartenbetrags in Form eines Gutscheins.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.11.2020 | 16:50
von Claudia Bergmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, bisher keine Info von der Beschwerdestelle der DB erhalten, die ich zusätzlich angeschrieben hatte.


09.12.2020 | 12:20
von Claudia Bergmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang keine Rückmeldung von der DB erhalten.


31.12.2020 | 06:05
von Claudia Bergmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang keine Rückmeldung von der DB.




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