Von NOVASOL beantwortete Beschwerde. | 343 Views | 16.11.2020 | 11:49 Uhr
geschrieben von Renate Kirstein

NOVASOL A/S (Hamburg)

Grenzschließung

36 Std. vor Reiseantritt schließt Dänemark die Grenzen, wir haben sofort eine Mail geschickt an Novalsol wie das gehen soll? Es wurde ausdrücklich von dänischen Außenminister gesagt, das deutschen Staatsbürgern der Aufenthalt aus touristischen Zwecke verboten ist.

SCHLAGWORTE

Somit ist aus meiner Sicht damit auch ein Behebungsverbot für ein Ferienhaus. Ausgesprochen.

Novalsol reagiert nur mit " Wir hätten ja 40 Tage vor Reiseantritt umbuchen Können". Wieso hätten wir das denn tun sollen? Dort war weder von Deutschland noch Dänemark irgendetwas im Argen, als das man hätte umbuchen sollen.

Novasol streicht das ganze eingezahlte Geld ein. Vielleicht sollte man mal an die dänische Regierung schreiben, was dieses Geschäftsgebaren sollen. Denn wenn Deutschen zu Ferienzwecken die Einreise verboten wird, aber mir Novasol sagt, wir könnten doch das Ferienhaus beziehen, ist das eine Aufforderung zum Rechtsbruch und Grenzverletzung der dänischen Grenze! Zudem dürfte, aus meiner Rechtsauffassung, mir das FERIENHAUS nicht überlassen werden, somit würde Novalsol ja gegen dänische Rechtssprechung verstoßen, denn noch mal, auch wenn ich mich wiederhole, er ist eine FERIENHAUS, wenn dass nicht touristisch ist, was dann?

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Meine Forderung an NOVASOL A/S: Erstattung des Reisepreises.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
17.12.2020 | 12:14
Firmen-Antwort von: NOVASOL A/S
Abteilung: Reklamation

Sehr geehrte Frau Kirstein,

unter Ihrem Namen finden wir nur eine Reise nach Schweden und nicht nach Dänemark. Bitte teilen Sie uns daher Ihre Buchungsnummer unter recla spider monkey novasol.com mit, da für die Kunden, die ein Ferienhaus in Dänemark gebucht hatten, die Aussicht besteht, weitere Erstattungen durch eine Neuvermietung zu erhalten.

Zwischen Grenzschließung und Beherbergungsverbot besteht ein Unterschied. Wenn man auf Grund einer Grenzschließung nicht anreisen kann, und dies betraf u. a. Urlauber aus Deutschland (Ausnahmen gab es für Menschen aus Schleswig-Holstein), dann haben immer noch andere Staaten oder die Einheimischen die Möglichkeit, Ferienhäuser zu nutzen. Bei einem Beherbergungsverbot darf KEINER Unterkünfte beziehen, somit auch nicht die Einheimischen.

Artikel:

Stand: 22.10.2020 17:20 Uhr

Menschen aus Deutschland dürfen ohne triftigen Einreisegrund nicht mehr nach Dänemark einreisen. Für Schleswig-Holsteiner gelten Ausnahmen.

Das teilte der dänische Außenminister Jeppe Kofod am Donnerstag mit. Diese Regel tritt am Sonnabend, 24. Oktober, in Kraft. Die Maßnahme bedeutet unter anderem, dass deutsche Touristen nicht mehr ins Land kommen dürfen. Für den Großteil der weiteren Staaten in Europa gelten diese Einreisebeschränkungen bereits seit Längerem.

Gerade weil die Zeit so unsicher ist und wir auch nicht wissen, wann welche Maßnahmen getroffen werden (schließlich entscheiden wir hier nicht) schreiben wir unsere Kunden rechtzeitig vor Anreise an, um auf die Umbuchungsmöglichkeit 40 Tage vor Anreise noch einmal hinzuweisen und zu erwähnen, dass anschließend nur noch eine Stornierung nach unseren AGB möglich ist. Wenn Sie sich dann entscheiden, lieber abzuwarten, was passiert, ist das Ihre ganz persönliche Entscheidung. Dafür können Sie uns im nachhinein nicht verantwortlich machen. Wir können nur auf die unsichere Lage hinweisen. Entscheidung trifft der Kunde. Seit März 2020 besteht die Pandemie und wir wissen alle wie kurzfristig Maßnahmen ausgesprochen und umgesetzt werden können. Somit muss jeder für sich auch entscheiden, welches Risiko er eingeht.

Des Weiteren behalten wir das Geld nicht ein. Wir sind KEIN Reiseveranstalter und bieten auch KEINE Pauschalreisen an. Wir sind Vermittler und vermitteln Ferienobjekte für die Eigentümer, die von uns den Mietpreis erhalten.

Wir hoffen, wir konnten ein bisschen zum Verständnis beitragen. Wenn Sie uns Ihre Buchungsnummer zum konkreten Fall noch mitteilen, dann prüfen wir gerne, ob eine Neuvermietung in Ihrem Fall möglich war und würden uns anschließend per Email bei Ihnen melden.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn aufgrund von Urlaubszeit eine Bearbeitung nicht zeitnah erfolgen kann.

Viele Grüße

Evi (Customer Service - Social Media)

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.11.2020 | 12:22
von Renate Kirstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Novasol lehnt eine gütliche Einigung ab. Dass wir nicht Einreisen durften, wäre unser Problem.




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