Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 287 Views | 10.11.2020 | 12:52 Uhr
geschrieben von Michael Krömer

E.ON Energie Deutschland GmbH (Lnadshut)

Fehlende Guthabenerstattung

Bestell-/Kundennummer: 282018539408

Fehlende Guthabenerstattung (528 EUR) trotz wiederholter Aufforderungen. Abschlagseinbehaltung obwohl kein Vertrag besteht

Unser EON Kundenvertrag wurden in Bayern vor Monaten von: LICHTBLICK, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg

SCHLAGWORTE

übernommen. Der Vertrag mit EON ist mit der Übernahme beendet. Eine Endabrechnung ist fällig.

Trotzdem erstattet EON selbst mehrfach ausgewiesenes Rest Guthaben nicht und behält von Teilerstattungen sogar Abschläge ein, obwohl jegliche Rechtsgrundlage (Vertrag) fehlt. Das Kundenkontoguthaben weicht von dem Guthaben auf wiederholten sog. Endabrechnungen ab. Inzwischen 10 Rechnungen in 2 Jahren.

Erstattungskonto sowie der ausdrückliche Wunsch die Endabrechnung nun endlich durchzuführen sind EON bekannt.

inhaltlich spezielle den Sachverhalt erfassende Reaktion: keine.

Nach letzter Fristsetzung 17.11.2020 ergeht nun im Falle von anhaltend fehlender Erstattung oder Teilerstattungen ein Mahnbescheid. Teilerstattungen haben keine aufschiebende oder den Sachverhalt befriedende Wirkung.

meine Beschwerde hier vom September/Oktober 2020, wo ich EON kriminelle Energie vorwarf erhält somit inhaltlichen Nachschub.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Fristgerechte Erstattung von 528 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.11.2020 | 12:52
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Michael,

herzlichen Dank für Ihr Feedback in der ReclaBox.

Es tut uns wirklich sehr leid, dass wir - beziehungsweise unsere Kollegen der E.ON Heizstrom Süd GmbH - Ihr Anliegen nicht abschließend für Sie klären konnten.

Leider haben wir keinen Zugriff mehr auf Ihre Heizstrom-Abrechnungsdaten. Um eine schnelle Lösung zu finden, wenden Sie sich doch bitte direkt an Lichtblick. Das funktioniert auch für Korrekturen vor der Übernahme.

Viele Grüße und haben Sie einen schönen Dienstag
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (14)


10.11.2020 | 13:40
von Michael Krömer | Regelverstoß melden
10.11.2020 13:40 Uhr
die Stellungnahme von EON (10.11.2020, 12:52) ist absolut unglaubwürdig und auch falsch und kann EON nicht entlasten.

Guthaben, dass sich bei EON befindet kann nur EON erstatten.

Gemäss schriftlicher Ankündigung ergeht ein Mahnbescheid bei nicht fristgerechter (18.11.2020) Erstattung meines kompletten Guthabens (528 EUR).
Weitere rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Dieses anhaltende Fehlverhalten ist nicht duldbar.

10.11.2020 | 13:42
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
10.11.2020 13:40 Uhr
die Stellungnahme von EON (10.11.2020, 12:52) ist absolut unglaubwürdig und auch falsch und kann EON nicht entlasten.

Guthaben, daß sich bei EON befindet kann nur EON erstatten.

Gemäß schriftlicher Ankündigung ergeht ein Mahnbescheid bei nicht fristgerechter (18.11.2020) Erstattung meines kompletten Guthabens (528 EUR).
Weitere rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Dieses anhaltende Fehlverhalten ist nicht duldbar.


13.11.2020 | 14:54
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider erfolgte keine Reaktion und keine Erstattung der 528,-- EUR von E.ON


20.11.2020 | 19:59
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
20.11.2020 bisher erfolgte keine Reaktion oder Gutschrift der 528,00 EUR durch EON. Die Fa. stellt sich tot. PFUI


24.11.2020 | 09:03
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Michael,

vielen Dank für Ihre Beiträge.

Es tut uns wirklich sehr leid, dass wir Sie nicht weiter unterstützen können. Deswegen unsere Bitte: Wenden Sie sich bitte direkt an Lichtblick. Herzlichen Dank!

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



24.11.2020 | 12:37
von Michael Krömer | Regelverstoß melden
Leider falsch. Die 528 EUR befinden sich als Guthaben bei EON Also halte ich mich an EON. Der Mahnbescheid ist im Übrigen mit weiteren Kosten verbunden, die EON zu zahlen hat, da sich EON trotz mehrfacher Mahnungen und abgelaufener Fristen in VERZUG befindet. 32 EUR Mahnbescheid plus Auslagen vorläufige Gesamtforderung nunmehr 565 EUR

27.11.2020 | 10:52
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EON und LICHTBLICK stellen sich tot. Guthaben wir nicht erstattet. der Kunde wird auch nicht umfassend über das weitere Vorgehen oder ev. Absprachen zwischen den beiden Unternehmen informiert. der Alte (EON) zahlt nicht zurück, der "Neue" (Lichtblick) mahn bereits Unmöglich. PFUI


04.12.2020 | 19:32
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
04.12.2020 ca 19:35 Uhr
keine Erstattung der 528 EUR in Sicht
"Schiebefleisch" zwischen EON und LICHTBLICK, keine interne Weiterleitung der Beschwerde Unterlagen, Lösungswille ist nicht erkennbar, nicht bei EON und nicht bei LICHTBLICK.
dies Verhalten nenne ich krimminell.


19.12.2020 | 16:07
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Erstattung des Guthabens i. H.v. 528 EUR aus beendeten Vertrag zu verbuchen
das Geld wird einfach behalten. Weder EON noch Lichtblick sind an eienr Lösung interessiert und prellen den Kunden. Gemäss diverser Schreiben befindet sich EON in VERZUG, was zur Forderung von Verzugszinsen (gemäss BGB 288, z. Zt: 5% auf Basissinzsatz) seit Ablauf der erfolglos abgelaufenen Erstattungsfrist nebst Unkosten des Verfahrens berechtigt. 19. 12.2020


02.01.2021 | 17:22
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit einer Antwort der Firma ist das Problem ja nicht gelöst, höchstens vielleicht die Statistik der Fa. aufgehübscht.
Ich kann kein echtes Interesse erkennen, die Probleme zu lösen, bzw. das Guthaben 528 EUR zu erstatten.


23.01.2021 | 19:50
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kunde ist halt der DUMME
leider keine LÖSUNG in Sicht
EON und CO. trägt nichts zur Lösung bei
Tipp: ich werde nicht auf mein von EON ausgewiesenes Guthaben vom 10/2020 i. H.v. 528 EUR verzichten.


23.01.2021 | 20:05
von Michael Krömer | Regelverstoß melden
Fehlende Guthabenerstattung (528 EUR) trotz wiederholter Aufforderungen. Abschlagseinbehaltung obwohl kein Vertrag besteht

Unser EON Kundenvertrag wurden in Bayern vor Monaten von: LICHTBLICK, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg
SCHLAGWORTE
Endabrechnung
Teilerstattung
Vertrag
Guthaben
Sachverhalt

übernommen. Der Vertrag mit EON ist mit der Übernahme beendet. Eine Endabrechnung ist fällig.

Trotzdem erstattet EON selbst mehrfach ausgewiesenes Rest Guthaben nicht und behält von Teilerstattungen sogar Abschläge ein, obwohl jegliche Rechtsgrundlage (Vertrag) fehlt. Das Kundenkontoguthaben weicht von dem Guthaben auf wiederholten sog. Endabrechnungen ab. Inzwischen 10 Rechnungen in 2 Jahren.

Erstattungskonto sowie der ausdrückliche Wunsch die Endabrechnung nun endlich durchzuführen sind EON bekannt.

inhaltlich spezielle den Sachverhalt erfassende Reaktion: keine.

Nach letzter Fristsetzung 17.11.2020 ergeht nun im Falle von anhaltend fehlender Erstattung oder Teilerstattungen ein Mahnbescheid. Teilerstattungen haben keine aufschiebende oder den Sachverhalt befriedende Wirkung.

meine Beschwerde hier vom September/Oktober 2020, wo ich EON kriminelle Energie vorwarf erhält somit inhaltlichen Nachschub.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 477031 teaser


13.02.2021 | 22:56
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EON Bewgt sich keinen Millimeter.
Keine Erstattung keine Lösung kein Angebot, nichts


07.03.2021 | 00:25
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
"von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Michael,
vielen Dank für Ihre Beiträge.

Es tut uns wirklich sehr leid, dass wir Sie nicht weiter unterstützen können. Deswegen unsere Bitte: Wenden Sie sich bitte direkt an Lichtblick. Herzlichen Dank!
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH"

und warum lösen die (IHR) Problem nicht.

Dieses Verhalten ist nicht zu dulden und schreit nach Rechtsverfolgung

07.03.2021 Michael Krömer




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