Durch FTI Touristik gelöste Beschwerde. | 39 Views | 30.11.2020 | 18:35 Uhr
geschrieben von Rudolf Reichel

FTI Touristik GmbH (München)

Rückerstattung des Reisepreises bzw. Auszahlung des Gutscheines

Bestell-/Kundennummer: 5647744

FTI Touristik GmbH München.

SCHLAGWORTE

Am 09.01.2020 habe ich eine Nilkreuzfahrt gebucht (Veranstalter BigXtra FTI-Group,) die am 21.06.2020 stattfinden sollte. Wegen Corona wurde die Reise storniert und der Betrag wurde als Gutschein erstattet.

Am 22.02.2020 habe ich, ebenfalls bei BigXtra, eine Woche Korfu gebucht. Datum 06.10.2020. Beide Reisen sollten jeweils von Nürnberg starten. Nach mehreren Umbuchungen und der Verlegung nach Frankfurt wurde auch diese Reise wegen Corona storniert.

Da der Restbetrag der Korfu-Reise mit dem Gutschein der Nilkreuzfahrt bezahlt wurde, blieb hier ein Restbetrag von 318,- € übrig, der erstattet werden sollte. Allerdings hat man den Betrag einfach als überbezahlt auf die Korfu-Reise gebucht und nicht zurück überwiesen.

Nachdem nun auch Korfu storniert war, stieg der Betrag auf 1.900,- €. Eine Rückerstattung erfolgte nicht. Nach mehreren Wochen bekam ich einen Gutschein, den ich sofort auf der entsprechenden Web-Seite von FTI zur Auszahlung eingegeben habe. Die Rückzahlung sollte auf mein Konto erfolgen.

Bisher hat sich FTI geweigert, das Geld auszuzahlen mit den fadenscheinigsten Begründungen: Wegen Corona überlastet, die Auszahlung müsste auf Berechtigung geprüft werden (durch den Gutschein wurde das Anrecht bereits bestätigt), es wird vom Kreditkartenunternehmen eine lange Prüfung zu erwarten sein, usw.!

Eine Antwort auf meine Mails habe ich nur bekommen, weil ich alle zwei Tage eine Mail geschickt habe, in roter Schrift. Nun soll ich mich weiter gedulden, weil man noch Prüfungen machen müsse.

Rechtliche Schritte habe ich mir vorbehalten und werde, wenn nicht zeitnah eine Rückzahlung erfolgt, mich mit dem Amtsgericht in München in Verbindung setzen.

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Meine Forderung an FTI Touristik GmbH: Auszahlung des Gutscheines bis zum 20.11.2020


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


08.12.2020 | 11:06
von Rudolf Reichel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Gutschein wurde auf 2 Zahlungen erstattet. Einmal ein Teil auf die Kreditkarte der andere Teil auf mein Konto. Allerdings erst nach mehreren Mahnungen und nach mehreren Wochen




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