Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 261 Views | 27.11.2020 | 09:34 Uhr
geschrieben von René Braun

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Kein Mindestabstand möglich, weil der Zug immer überfüllt ist

Es kann doch nicht sein, dass in Zeiten von Corona es nicht möglich, ist den Mindestabstand einhalten zu können, weil der Zug einfach massiv überfüllt ist.

Antwort auf Nachfrage beim Schaffner: es ist einfach so und man muss es hinnehmen.

Auf freundliche Nachfrage, ob nicht 1-2 Waggons mehr angehängt werden können, wurde der Schaffner sehr unfreundlich und meinte, ob er zaubern soll?

Es ist die Pflicht der DB, auf die Gesundheit ihrer Fahrgäste zu achten, und nicht nur die Preise zu erhöhen! Was da im Moment vor sich geht, kann und will ich nicht hinnehmen, es geht hier schließlich um unsere Gesundheit. Jeder normale Mensch muss Strafe zahlen, wenn er sich nicht an die Corona-Regeln hält. Und die Bahn bekommt sogar noch Geld!

Das kann und darf absolut nicht sein!

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Mehr Waggons in den Stoßzeiten, oder sie sollen mal ordentlich Strafe zahlen!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


27.11.2020 | 11:48
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Seit Beginn der Pandemie gab und gibt es keine Abstabdsregeln in Zügen (egal welches Unternehmen), Bussen, Straßenbahnen etc. Deshalb ist das einer der Orte wo immer der Nase Mund Schutz getragen werden muss.
Waggons gibt es im Güter - aber nicht im Personenverkehr. Dann fehlt der Hinweis, Nah- oder Fernverkehr? Ich vermute mal ganz stark den Nahverkehr. Hier bestimmt der Auftraggeber (Verkehrsverbund) wie gefahren wird und nicht das Unternehmen. Es wird so gefahren wie bestellt und damit bezahlt. Im Fernverkehr würde das zusätzliche anhängen eines Wagen(!) eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und die stehen nicht einfach so mal um die Ecke. Beim ICE wird es dann noch komplizierter und kommt nie vor.

18.12.2020 | 18:54
von René Braun gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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