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126 Views | 04.12.2020 | 14:43 Uhr
geschrieben von Miriam Schleinitz
Bestell-/Kundennummer: 8355155129
Fehlende Berechtigung eines Nichterfüllungsschadens - Zustimmung der Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, fehlt jegliche Berechtigung zur Forderung eines Nichterfüllungsschadens.
Hiermit möchte ich den geschlossenen Vertrag anfechten.
Ich habe es mit den folgenden Argumenten begründet. Details entnehmen Sie bitte meinem Schreiben:
Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
- Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
- Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
- OLG Köln (6 U 132/16) hat auf Seite 19 des Urteils Zweifel hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 7a BGB geäußert. In diesem Paragraphen steht, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass „eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann“ unwirksam ist. Aufgrund der Höhe Ihrer Forderung und weil keine Berechnungsgrundlage mir vorliegt, teile ich diese Zweifel.
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH:
Erlass des geforderten Nichterfüllungsschadens
ofortantwort
04.12.2020 | 14:43
Firmen-Antwort von:
Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Anliegen wurde schon abgeholfen, die angeforderte Rechnung wurde verschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Kundenzufriedenheit
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