Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 236 Views | 18.12.2020 | 16:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1434334

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Ich soll als Nicht-Kunde eine fremde Stromrechnung bezahlen?

Bestell-/Kundennummer: 242 114 086 903

Ich soll eine Stromrechnung für eine Wohnung bezahlen, in der ich zum Verbrauchszeitraum nicht mehr wohnte.

Vor über 1,5 Jahren bin ich aus meiner vorigen Wohnung ausgezogen. Es gab/gibt ein Übergabeprotokoll, in dem auch der Endstand des Stromzählers am Tag meines Auszugs am 02.05.2019 festgehalten wurde.

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1,5 Jahre später bekomme ich ein auf den 17.11.2020 datiertes ominöses Schreiben von E.ON Energie Deutschland. Ein Unternehmen, bei dem ich noch nie Kunde war, es nach wie vor nicht bin und, nach dem, was ich gerade Sonderbares erleben muss, es auch ganz sicher niemals werden will.

Es handelt sich bei diesem Schreiben um (Zitat) "Ihre Schlussrechnung 2019" für den Zeitraum vom 01. April 2019 bis 19. Juli 2019. Es wird behauptet, ich sei Kunde und man bedankt sich dafür, dass ich angeblich Strom von E.ON bezogen hätte.

Man fordert nun von mir den stolzen Betrag von 138,92 Euro für einen Stromverbrauch von 389 kWh bis zum 19. Juli 2019. Wie gesagt, ich bin am 02.05.2019 ausgezogen.

Der letzte von mir abgelesene Zählerstand am 31.03.2019 aufgrund der Kündigung meines vorherigen Stromvertrags bei Eprimo und meines Wechsels zu BS-Energy betrug 87.075. Am 02.05.2019 zog ich aus. Im Übergabeprotokoll wurde für den betreffenden Zähler mit der Nummer 31059244 der Endstand 87.142 vermerkt. Ich habe also vom 01. Spril 2019 bis zum 02. Mai 2019, dem Tag meines Auszugs, 67 kWh Strom verbraucht.

SCHLAGWORTE

Eigentlich ging ich davon aus, dass die Grundversorgung wie für diese Region üblich von den örtlichen Stadtwerken übernommen werden würde.

Nun jedoch fordern Sie von mir einen absurden Betrag für Strom, den ich nicht verbraucht habe, kommen 1,5 Jahre später erst mit einer Rechnung um die Ecke und besitzen dann noch die Frechheit, mir eine Zahlungsfrist von wenigen Tagen zu setzen.

Nachdem ich Ihnen ein am 20.11.2020 verfasstes Schreiben zukommen ließ, das ich am Dienstag, den 24.11.2020 gegen 11:00 Uhr in der Hauptpost meines Heimatortes abschickte und in dem ich um Aufklärung und Richtigstellung bat, bekam ich von Ihnen eine auf den 08.12.2020 datierte "Zahlungserinnerung", welche am 11.12.2020 in meinem Briefkasten landete. Mein Schreiben haben sie dreist ignoriert, halten kommentarlos an der schwachsinnigen Forderung mir gegenüber für einen überwiegend fremdverursachten Verbrauch fest und setzen mir diesesmal eine ebenso schwachsinnige Frist von gerade einmal 2 Werktagen nach Erhalt der "Zahlungserinnerung", um den von Ihnen völlig zu Unrecht geforderten Betrag zu bezahlen. Natürlich nicht, ohne mir für weitere "Erinnerungen" Mahnpauschalen anzudrohen.

Ich sehe es nun nicht ein, Ihnen nochmals auf diesen Mist zu antworten und es postalisch richtigzustellen, nachdem Sie bereits mein erstes Schreiben ignorierten. Schließlich sind Einschreiben nicht billig und ohne Einschreiben scheint es bei Ihnen ja nicht zu gehen.

Ich fordere Sie hiermit auf, mich nicht weiter mit diesem absurden Unfug zu belästigen. Finden Sie besser heraus, wer den von Ihnen angemahnten Strom tatsächlich verbraucht hat und beteiligen Sie sich nicht an scheinbaren oder möglicherweise offensichtlichen Betrügereien. Wenn überhaupt, kann ich lediglich für den Verbrauch von 67 kWh verantwortlich gemacht werden. Und wie gesagt ging ich davon aus, dass das Sache der Stadtwerke meines Heimatortes ist.

Dem angehängten (zensierten) Übergabeprotokoll können Sie mein Auszugsdatum sowie den Zählerstand an diesem Tag entnehmen. Daraus ergeben sich maximal 67 von mir verbrauchte kWh.

Am ehesten sollten Sie sich vielleicht an meine ehemalige Vermieterin wenden, die sich schon bei der Nebenkostenabrechnung nicht sonderlich seriös verhielt.

Zudem sollten Sie selbst besser recherchieren, wer was verbraucht hat und wer wofür verantwortlich ist, bevor Sie völlig oder überwiegend unbeteiligte Menschen zu schröpfen versuchen.

Wie gesagt, ich war noch nie E.ON-Kunde, bin es aktuell nicht und werde es nach dieser gruseligen Erfahrung ganz sicher niemals sein. Die Zeit, die ich mich mit diesem Schwachsinn befassen muss (te), bekomme ich nie wieder.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Halten Sie sich an die wirklich Verantwortlichen für den Fremdverbrauch und hören Sie auf, mich mit ihren haltlosen Forderungen und Mahnungs-Drohnungen zu belästigen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2020 | 16:00
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Lieber ReclaBoxler-1434334,

vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns sehr leid, dass es Unstimmigkeiten gibt. Bitte entschuldigen Sie.

Wir sehen uns das Ganze noch einmal ganz genau an und kümmern uns darum. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort von uns.

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


06.01.2021 | 03:11
von ReclaBoxler-1434334 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine weitere Reaktion von E.ON.


06.01.2021 | 03:12
von ReclaBoxler-1434334 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2021 | 23:07
von ReclaBoxler-1434334 | Regelverstoß melden
Inzwischen erhielt ich von E.ON ein postalisches Schreiben mit folgendem Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr XXX,

Sie haben uns kürzlich mitgeteilt, dass Sie Informationen zum Stand Ihres Vertragskontos haben möchten. Ihrem Wunsch kommen wir heute gern nach.

Gern bestätigen wir Ihnen hiermit, dass Ihr Vertragskonto zum 6. Januar 2021 ausgeglichen ist. "

E.ON hatte also ein Einsehen und meine Beschwerde ist hiermit gelöst.
Dennoch, eine Entschuldigung wäre nett gewesen.

14.01.2021 | 23:12
von ReclaBoxler-1434334 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Siehe mein letzter Kommentar, in dem ich den Grund für die Beschwerdelösung bereits erläuterte.




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