Durch TUI Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 118 Views | 16.12.2020 | 13:49 Uhr
geschrieben von Peter und Angelika E.

TUI Deutschland GmbH (Hannover)

Irreführende Preis-Leistungsangabe im Internet

Bestell-/Kundennummer: 45976229 Peter E. und 45976261 Angelika E

Wir haben für uns und unsere beiden Söhne auf der TUI-Internetseite eine Hotelbuchung zeitgleich vorgenommen. Dabei wurde auf Grundlage der Hotelbeschreibung gebucht:

SCHLAGWORTE

1 DZ De LUXE Meerblick Zimmertyp CAI zu 1538,00 EUR.

1 DZ DE LUXE Seaview Zimmertyp DZM1 zu 1292,00 EUR.

Bei der Buchung wurde uns durch die TUI- Hotline versichert, dass es sich bei der teureren Unterkunft um ein Zimmer mit höherem Standard handelt, Deluxe Seeaview und Deluxe Meerblick also nicht identische Zimmerkategorien sind.

Beim Einchecken teilte uns das Hotel allerdings mit dass von TUI und zu unserer Überraschung von einem anderen Unternehmen zwei identische Zimmer in gleicher Kategorie gebucht wurden und dass ein Zimmertyp CAI nicht existiere, man solle sich an die TUI Reiseleitung wenden.

Diese teilte uns einen Tag später mit, eins der beiden Zimmer sei über das Reiseunternehmen SUNHOTELS gebucht worden und nicht direkt von TUI. Die daraufhin von uns in Deutschland kontaktierte TUI-Reisereklamation teilte uns mit, es seien tatsächlich unterschiedliche Preise für die identische Leistung parallel auf der gleichen Buchungsmaske im Angebot, wir hätten die höhere Leistung gebucht, die falsche Auskunft der Hotline sei nicht beachtlich.

Wir sind über dieses Verfahren bei Buchung und Abwicklung der Beschwerde sehr verärgert. Wir haben bewusst in CORONA-Zeiten statt Mitbewerbern (etwa Booking) die TUI gewählt und auf seriöse Abwicklung vertraut.

Wenn der Standard der beiden Zimmer identisch ist und auch ausweislich der Buchungsbestätigung die Zimmer zeitgleich gebucht wurden, ist ein höherer Preis für eine gar nicht vorhandene Kategorie CAI nicht gerechtfertigt, zumal es auch an jeglichem Hinweis darauf fehlt.

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Meine Forderung an TUI Deutschland GmbH: Erstattung des für acht Tage überzahlten Hotelpreises von 246 EUR.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.12.2020 | 15:46
von Peter und Angelika E. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TUI hatte sämtliche Ansprüche zurückgewiesen und sich auch nach der Einschaltung von ReclaBox nicht gemeldet.


03.01.2021 | 18:27
von Peter und Angelika E. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TUI reagiert nicht mehr.Es wird jetzt nötig werden die Verbraucherschutzorganisationen zu informieren. Bezeichnenderweise nimmt TUI nicht am Schlichtungsverfahren teil.


18.01.2021 | 16:53
von Peter und Angelika E. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TUI lehnt weitere Stellungnahme ab.




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