Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 3547 Views | 18.12.2020 | 16:54 Uhr
geschrieben von Pranvera Gashi

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Intrum Inkasso sendet nach 9 Jahren Zahlungsaufforderung

Bestell-/Kundennummer: 242005445329

Das Inkassounternehmen Intrum hat uns im August 2019 diverse Schreiben mit Zahlungsaufforderungen gesendet.

Die E.ON Energie Deutschland GmbH hat sie beauftragt, offene nicht nachvollziehbare Zahlungen von 2010-2013 einzuholen!

Wir waren uns keiner Zahlungsschuld bewusst, da alle Rechnungen an E.ON beglichen worden waren und hielten die Schreiben für einen Betrugsversuch! Da wir außerdem zuvor keine Mahnung oder Mahnbescheid in dieser Sache erhalten haben, weder von Intrum noch von E.ON. Vor allem nach 9 Jahren! Es handelt sich um angebliche offene Zahlungen in Höhe von fast 3.000 €.

Vor ein paar Tagen wurde unser Konto deswegen gepfändet.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erledigung dieser Angelegenheit, keine Zahlungspflicht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2020 | 16:54
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-2801241,

vielen Dank dafür, dass Sie sich hier bei uns melden. Es tut uns sehr leid, dass es Unstimmigkeiten gibt. Wir sehen uns alles noch einmal ganz genau für Sie an und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

Bis dahin viele Grüße und einen schönen Start in das Wochenende

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.12.2020 | 15:24
von Pranvera Gashi
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

22.12.2020 | 02:37
von ReclaBoxler-3362921 | Regelverstoß melden
Das klingt alles sehr seltsam. Ohne Mahnbescheid von einem Gericht der ignoriert wurde, kann eigentlich nichts gepfändet werden.
Schreiben vom Gericht sollte man generell nicht ignorieren. Für die Zukunft empfehle ich grundsätzlich ungerechtfertigten Inkassoforderungen ggf. per Mail oder Fax zu widersprechen um einen Nachweis darüber zu haben und gerichtliche Schreiben niemals zu ignorieren und am besten per Einschreiben (ebenfalls wegen des Nachweises) innerhalb der angegebenen Frist mit Erklärung/Widerspruch und ggf. Belegen in Kopie zu senden.

Meines Wissens nach wäre die Forderung längst verjährt, wenn nicht regelmäßig Mahnungen/Forderungen kamen m diese aufrecht zu erhalten.

Ich hoffe Ihr Fall kann noch gütlich geklärt werden und wünsche Ihnen dafür viel Erfolg!

Frohe und gesunde Weihnachten

(dies ist keine juristische Beratung! Nur eigene Erfahrung)

27.05.2022 | 17:03
von Amir Ahmadi | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

so ein Fall ist mir nun leider auch passiert.
Angeblich besteht eine Forderung von 2009/2010 bei E-ON Energie. Mir ist nicht bekannt jemals bei E-ON einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Nach mehrfacher Kontaktaufnahme mit dem Inkasso Büro konnte mir keine Vertragsnummer mitgeteilt werden. Bei E-ON wurde unter meinem Namen auch nichts gefunden.
Nun habe ich einen Titel (Vollstreckungsbescheid) von 2011 vom Inkasso Büro erhalten - den ich zuvor nie gesehen habe.

Meine Frage ist nun, wie der Fall in Ihrem Fall gelöst wurde und welche Möglichkeiten mir bleiben?

Mit freundlichen Grüßen
Amir Ahmadi



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