Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 196 Views | 23.12.2020 | 09:18 Uhr
geschrieben von Christina Reingen

voxenergie GmbH (Berlin)

Sonderkündigungsrecht nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 8790299001

Im September dieses Jahres wurde mir telefonisch ein Angebot unterbreitet, ich habe um die Zusendung der Unterlagen gebeten, um alles genau zu überprüfen und mit meinem immer noch bestehenden Stromanbieter zu vergleichen.

SCHLAGWORTE

Grund. Arbeitspreis war tatsächlich im zugeschickten Vertrag günstiger. Daher willigte ich ein, kurze Zeit später gab es eine Vertragsverlängerung inkl. Preiserhöhung, dieser habe ich widersprochen und gekündigt was mir per SMS bestätigt wurde. Im Dezember wurde mir dann auf einmal sowohl von den Stadtwerken Waldkraiburg als auch Voxenergie Geld abgebucht.

Eine Kündigung vom Hauptstromversorger liegt mir auch nicht vor. Ich habe darauf hin Voxenergie via Mail angeschrieben, dass der Vertrag nichtig ist, ich eine unbegründete Doppelbelastung habe, die nicht rechtens ist. Die Gebühren von 86 EUR anstelle 66 EUR wie im September vereinbart habe ich wieder zurückgezogen bzw. Widersprochen. Nun wollen Voxenergie das Geld erneut abbuchen.

Ich habe aufgrund der Sonderkündigungsrechts Klausel erneut Voxenergie angeschrieben. Die erkennen diese aber nicht an. Obwohl die Preiserhöhung der ich widersprochen und den Vertrag gekündigt habe, wird genau die Summe berechnet, parallel zum Hauptstromversorger Stadtwerke.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortige Anerkennung der Kündigung des Vertrages.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2021 | 08:23
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Reingen,

bezüglich Ihrer Anfragen teilen wir Ihnen mit, dass die Tarifkonditionen Ihres Vertrages, den von Ihnen abgeschlossenen Tarifkonditionen Ihres ersten Auftrages entsprechen. Es gab keine Preiserhöhung, daher besteht auch kein Sonderkündigungsrecht. Alle Details können Sie Ihrer Auftragsbestätigung vom 25.09.2020 und Ihrer Terminbestätigung vom 20.11.2020 entnehmen. Wir beliefern den von Ihnen beauftragten Zähler, welcher auch in der Voranbieterrechnung erkennbar ist, seit dem 09.11.2020.

Bezüglich der Abschlagshöhe bitten wir Sie um ein aktuelles Zählerfoto. Der derzeitige Abschlag entspricht einem geringeren Jahresverbrauch, als der, der in Ihrer Voranbieterrechnung angegeben ist. Gerne übernehmen wir die Verbrauchsangabe Ihrer Abschlussrechnung (zum 08.11.2020). Bitte senden Sie uns die entsprechenden Informationen zu. Vielen Dank.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.12.2020 | 20:22
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


15.01.2021 | 10:48
von Christina Reingen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2021 | 14:59
von Christina Reingen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Voxenergie hat die Kündigung endlich anerkannt.




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