Höffner (Schönefeld)
Keine Kulanzleistung für 3-monatige Verspätung
Bestell-/Kundennummer: Kaufvertragsnummer: 3638870
Am 23.09.2020 haben wir bei Höffner ein Sofa bestellt. In der Bestellbestätigung wurde die 53. KW als voraussichtlicher Lieferzeitraum benannt.
Am 17.11.2020 wurde durch Höffner eine Lieferverzögerung bis KW 10 angezeigt, woraufhin wir am 18.11.2020 per E-Mail hinsichtlich eines Nachlasses wegen der eingetretenen Lieferverzögerung gebeten haben.
Daraufhin wurden wir am 28.11.2020 von Höffner per E-Mail darüber informiert, dass die Lieferung nun in KW 50 erfolgt.
Nachdem sich Höffner seit der genannten E-Mail am 28.11.2020 nicht mehr gemeldet hat und auch eine Lieferung der Ware in KW 50 nicht erfolgte, haben wir Höffner am 23.12.2020 telefonisch kontaktiert. Daraufhin teilte Höffner mit, dass die Lieferung nunmehr erst in der KW 14 erfolgen wird, was eine weitere Lieferverzögerung zur ersten Verzögerung (KW 10) bedeutet. In der E-Mail vom 28.11.2020 und dem darin genannten Liefertermin in KW 50 soll es sich um einen Fehler gehandelt haben.
In diesem Telefonat baten wir aufgrund der eingetretenen Unannehmlichkeiten des mehrfachen Lieferverzuges und der unterlassenen Mitteilung über einen fehlerhaft genannten Liefertermin abermals um einen Preisnachlass.
Höffner teilte daraufhin mit, dass ein Nachlass durch die AGBś ausgeschlossen sei und nur aus Kulanz gewährt werden kann. Zudem sei Höffner nach eigener Aussage nicht für die Lieferverzögerung verantwortlich.
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Eine weitere bemerkenswerte Aussage war, dass derzeit 80 % aller Bestellungen zu Lieferverzögerungen führen.
Obwohl eine Kulanzleistung also möglich gewesen wäre, wurde uns gegenüber ganz klar kommuniziert, dass wir dafür nicht in Frage kommen. Warum?
Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass Höffner die Zufriedenheit seiner Kunden egal ist. Weder wird in ausreichendem Maße mit dem Kunden über den Lieferstatus kommuniziert (Das kriegen die ach so bösen Online-Riesen alle super hin), noch wird bei mehrmaligem Lieferverzug eine Kulanzleistung gewährt. Ein ausgestellter Gutschein hätte ja bei Höffner wieder eingelöst werden müssen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Umsätzen im Hause Höffner geführt.
Weiterhin ist für uns völlig unverständlich, dass bei einer Lieferverzugsrate von 80 % die Lieferzeiträume bei Bestellung weiterhin so knapp (also gar nicht einhaltbar) ausgewiesen werden.
Für uns bleibt auch aufgrund der Art und Weise wie wir beim Beschwerdemanagement behandelt wurden unter dem Strich festzustellen, dass wir nie wieder bei Höffner bestellen werden. Ein kleines Entgegenkommen, eine kleine Entschuldigung wäre bei einem Lieferverzug von drei Monaten sicher angemessen gewesen. Stattdessen erfolgen Schuldzuweisungen gegenüber dem Hersteller was auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird.
28.12.2020 | 14:46
Abteilung: Möbel Höffner
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beschwerde haben.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen.
Liebe Grüße vom Service Team