29 Views | 23.12.2020 | 17:54 Uhr
geschrieben von Susanne Helms
Ich kündigte im Januar 2020 meinen bestehenden Mobilfunkvertrag zum Ende dieses Jahres. Klarmobil bestätigte mir schriftlich den Eingang meines Kündigungswunsches und ich sollte anrufen, um noch ausstehende Fragen zu beantworten, dann würden sie mir eine Bestätigung senden.
Da ich nicht verpflichtet bin, Auskünfte über meine Gründe der Kündigung zu geben, rief ich nicht an. Mein neuer Mobilfunkanbieter beantragte bei Klarmobil die Rufnummernmitnahme. Klarmobil lehnt dies ab. Bis heute habe ich keine Kündigungsbestätigung von Klarmobil zum 31.12.2020 bekommen.
Klarmobil versucht um jeden Preis, seine Kunden zu halten und verweigert eine Kündigungsbestätigung und die Rufnummernmitnahme. Meine Kündigung vom Januar 2020 ist rechtswirksam. Klarmobil verhält sich rechtswidrig.
Meine Forderung an klarmobil GmbH:
Kündigungsbestätigung zum 31.12.2020 und Gewährleistung des Opt-IN.
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