Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 64 Views | 05.01.2021 | 11:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3205241

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Falsche Zusicherung Kombivorteil O2

Bestell-/Kundennummer: 10340815

Ich habe über Check24 einen DSL-Vertrag bei O2 abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Vor dem Abschluss habe ich von Check24 die schriftliche Bestätigung erhalten, dass dieser DSL-Vertrag für den O2-Komibvorteil berechtigt ist.

Hinweis: Ich habe bereits einen bestehenden O2-Mobilfunkvertrag.

Nun verweigert sich O2, mir den Kombivorteil zu geben, da der Vertrag über Check24 abgeschlossen ist und diese Verträge nicht für den Kombivorteil berechtigt sind.

Von Check24 bekomme ich unterschiedliche Aussagen, mal dass der Kombivorteil problemlos gebucht werden könnte über O2, mal dass der Kombivorteil auf Grund der bereits bestehehenden Rabattierung nicht möglich sei.

Ich sollte nun nach meinem letzten Telefonat mit Check24 nochmals die Buchung des Kombivorteils bei O2 versuchen. Wenn es nicht klappt, dann würde Check24 eine andere Lösung anbieten. Natürlich hat die Buchung bei O2 nicht funktioniert.

Check24 verweist nun wieder nur an O2 mit dem Hinweis, dass der Kombivorteil abhängig von meinem Mobilfunkvertrag sei. Der Mobilfunkvertrag ist aber nicht das Problem! Das haben bisher alle einheitlich bestätigt.

Ich weiß nun auch nicht mehr, was ich machen soll. Ich fühle mich von Check24 betrogen, da mir der Kombivorteil zugesichert wurde, Check24 nun aber nichts mehr davon wissen möchte.

Immerhin geht es hier um insgesamt 120€, dass war ein gewichtiger Grund den entsprechenden DSL-Vertrag abzuschließen.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Ersatz des finanziellen Schaden von 120€ (24x5€)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2021 | 11:30
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer DSL-Bestellung bei CHECK24 und das freundliche Telefonat.

Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie den zugesagten Kombi-Vorteil haben möchten. Selbstverständlich ist es nicht in unserem Sinne Ihnen die geworbenen Konditionen vorzuenthalten.

CHECK24 kann nur zu tagesaktuellen Konditionen den Auftrag an den Anbieter übermitteln und daher nur diese an den Kunden weitergeben bzw. bestätigen. In Ihrem Fall erhielten Sie von CHECK24 eine allgemeine Information zu den Kombi-Vorteil für den gewünschten o2-Tarif im März 2020. Der neue o2 DSL-Auftrag wurde jedoch erst 2 Wochen später, im April 2020, bei CHECK24 bestellt. In der Zwischenzeit hat der Anbieter die Konditionen bzw. Voraussetzungen für den Kombi-Vorteil aufgrund der hohen Rabattierung zu diesem Tarif angepasst. Daher war es für Sie nicht möglich vom Kombi-Vorteil zu profitieren. Wir bedauern sehr, dass es zu diesen Unannehmlichkeiten kam.

Umso mehr freut es uns, dass wir den Sachverhalt mit Ihnen telefonisch zu Ihrer Zufriedenheit klären und wir uns einigen konnten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von uns per E-Mail.
Wir arbeiten ständig daran, die Prozesse in Absprache mit den Anbietern weiter zu verbessern.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie gerne auf unsere Nachricht antworten.

Beste Grüße
Nivetha, CHECK24 DSL

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.01.2021 | 22:19
von ReclaBoxler-3205241 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde eine Kulanzzahlung von 80€ geleistet.




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