Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 121 Views | 06.01.2021 | 07:22 Uhr
geschrieben von Bodo Spethmann

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Buchung R5NN2W vom 15.06.2020

Bestell-/Kundennummer: Ticket

Will ein Lufthansa-Ticket stornieren, weil ich ja im Lockdown keinerlei touristische Übernachtungen machen kann.

Und was passiert? Check24 schiebt es auf die Lufthansa, und die Lufthansa schiebt es auf Check24.

Wer konnte im Sommer 2020, als ich diese Tickets gebucht hatte, wissen, dass wir im Lockdown sein werden?

Klar, stornieren mit einem Verlust von 270,-- Euro kann man. Hier werden Kunden veräppelt! Wir haben ja wohl Corona-Zeiten, oder soll ich im Flughafen Frankfurt dann die vier Tage und Nächte verbringen?

Leider sind viele Rechtsanwälte überlastet, weil ganz viele Leute mit ganz anderen Summen klagen.

Da muss es doch Gesetze geben in dieser Corona Zeit. Und Umbuchen in einem Gutschein schreibt der eine Check24 so, der andere so, das geht nicht.

Service unterirdisch

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 100 % Rückerstattung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.01.2021 | 07:22
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Spethmann,

wir bedauern zu erfahren, dass Ihre Reise nicht wie geplant verlaufen kann und Ihnen die geschilderten Unannehmlichkeiten widerfahren sind. Ihren Unmut darüber können wir gut nachvollziehen.

Zum aktuellen Zeitpunkt findet Ihr gebuchter Flug planmäßig am 26.02.2021 statt und eine Erstattung ist aus diesem Grund nur zu den regulären Tarifbedingungen der Fluggesellschaft möglich.

Die aktuellen Kulanzregelungen der Lufthansa besagen, dass eine Vollerstattung erfolgen kann, wenn die Strecken seitens der Fluggesellschaft gestrichen worden oder eine Flugzeitenänderung größer als zwei Stunden erfolgt ist. Keiner dieser Voraussetzungen trifft auf Ihre Buchung zu. Der derzeitige Lockdown und das damit verbundene Übernachtungsverbot betrifft zum aktuellen Zeitpunkt nicht Ihren Reisezeitraum. Sollte sich dieser verlängern, besteht die Möglichkeit, dass die Fluggesellschaft eine Änderung der Kulanzbedingungen vornimmt. Wir können Ihnen an dieser Stelle empfehlen, den weiteren Verlauf zu beobachten und Sie können sich gern Mitte Februar erneut mit uns in Verbindung setzen

Da wir Ihr Anliegen gern für Sie zufriedenstellend lösen wollten, haben wir eine Kulanzanfrage bei Lufthansa gestellt. Nachdem diese Anfrage geprüft worden ist, teilte uns Lufthansa mit, dass in Ihrem Fall einer Vollerstattung nicht entsprochen werden kann.

Zum aktuellem Zeitpunkt können Sie, entweder Ihr gebuchtes Ticket ohne Umbuchungsgebühr bis Ende Februar 2021 umbuchen oder Sie die Stornierung nach Tarifbedingungen veranlassen. Auf der Homepage der Lufthansa können Sie die genauen Bedingungen bezüglich einer Umbuchung nachlesen.

Beste Grüße

Katrin, CHECK24 Flug

Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie mit Ihrer Buchung weiter verfahren möchten.

Erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass CHECK24 als Flugvermittler im Auftrag der jeweiligen Fluggesellschaften agiert. Mit der Ausstellung des elektronischen Tickets schließen Sie einen Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft ab. Die Lufthansa ist Ihr Vertragspartner und ist für die Durchführung Ihres Fluges verantwortlich bzw. entscheidet über die Höhe der Erstattung.

Als Flugvermittler haben wir keine Möglichkeiten, die Regelungen der Fluggesellschaften zu umgehen. Wir können immer nur nach den uns vorgelegten Bedingungen handeln.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Wunsch nach einer vollständigen Erstattung Ihres Flugpreises nicht entsprechen können.

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.02.2021 | 08:06
von Bodo Spethmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Plötzlich ist das gesamte Geld überwiesen worden.
Warum wurde nicht geschrieben.
Nicht einmal eine persönliche Anschreiben, einfch nix.
Werde nie wieder was über check24 buchen.
Warum das also nach 4 Monaten Schriftverkehr
nun doch geht bleibt ein Rätzel!




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