Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 185 Views | 02.02.2021 | 11:51 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Hasenauer

Deutsche Post AG (Bonn)

Beschädigung unserer Haustür durch Zusteller

Ein Zusteller der Deutschen Post hat am 16.10.2020 mit drei Paketen unsere Haustür zerkratzt, weil er sich mit aller Wucht dagegen gelehnt hat. Erst hat die Deutsche Post abgestritten, dass die Pakete von ihrem Zusteller ausgeliefert wurden.

Anhand der Trackingnummer konnte es aber bewiesen werden. Eine Zeugin konnte den Vorfall bestätigen. Die Post lehnt immer wieder mit neuen fadenscheinigen Begründungen die Regulierung ab. Es kann also fremdes Eigentum beschädigt werden von Zustellern der Post und die fühlen sich nicht verantwortlich.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Regulierung des entstandenen Schadens.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


03.02.2021 | 11:11
von Karl-Heinz Hasenauer | Regelverstoß melden
Leider darf die Reclabox die Deutsche Post nicht kontaktieren über den Sachverhalt. Dies wurde von der Deutschen Post untersagt.

09.02.2021 | 16:20
von Karl-Heinz Hasenauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion der Deutschen Post bisher.


23.02.2021 | 19:59
von Karl-Heinz Hasenauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Deutsche Post hat es nicht notwendig, sich zu melden.


17.03.2021 | 12:19
von Karl-Heinz Hasenauer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post verweigert eine Erstattung des entstandenen Schadens. Wir werden einen Rechtsanwalt einschalten.




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