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185 Views | 02.02.2021 | 11:51 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Hasenauer
Ein Zusteller der Deutschen Post hat am 16.10.2020 mit drei Paketen unsere Haustür zerkratzt, weil er sich mit aller Wucht dagegen gelehnt hat. Erst hat die Deutsche Post abgestritten, dass die Pakete von ihrem Zusteller ausgeliefert wurden.
Anhand der Trackingnummer konnte es aber bewiesen werden. Eine Zeugin konnte den Vorfall bestätigen. Die Post lehnt immer wieder mit neuen fadenscheinigen Begründungen die Regulierung ab. Es kann also fremdes Eigentum beschädigt werden von Zustellern der Post und die fühlen sich nicht verantwortlich.
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
Regulierung des entstandenen Schadens.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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