Durch Amazon.de gelöste Beschwerde. | 30 Views | 03.02.2021 | 11:14 Uhr
geschrieben von Wolfgang Großkinsky

Amazon.de (Luxemburg)

Geschenkgutschein

Bestell-/Kundennummer: AGRIN3XGHLTL5HUD5JU2MQVTV2YQ // 028-2670570-2975515

Hab zum Geburtstag einen 50 EUR Gutschein geschenkt bekommen und wollte für den Gutschein einkaufen. Hab dann für 53,98 EUR eingekauft und nun eine Rechnung bekommen über 53,98 EUR die ich überweisen soll. Angerufen, um das zu klären, dass sie das doch mit dem Gutschein über die 50 EUR verrechnen sollen und ich dann den Rest bezahle.

Mir wurde dann nach zehn Minuten am Telefon gesagt, das geht nicht ich muss die 53,98 EUR bezahlen.

Die haben angeblich keine Möglichkeit das mit dem Gutschein zu verrechnen. Das muss ich bei der nächsten Bestellung machen.

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Meine Forderung an Amazon.de: Verrechnung mit meinem Guthaben von dem Gutschein.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.02.2021 | 20:53
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie haben eine Rechnung bekommen, die sie überweisen sollen? Sehr ungewöhnlich bei einem Einkauf bei Amazon. Oder nutzen sie den Service der Sammelrechnung? Dann wiederum wäre das zumindest nachvollziehbar.

Was steht denn in der Bestellbestätigung oder in den Bestelldetails? Dort müsste der eingesetzte Gutschein aufgeführt worden sein. Falls nicht, dann liegt entweder ein Versehen bei ihnen vor, weil sie den Gutschein nicht oder nicht richtig vorher im Kundenkonto haben gutschreiben lassen, oder natürlich ein Fehler bei Amazon. Beides ist möglich.

Technisch ist es bei Amazon tatsächlich so, dass nachträglich kein Gutschein mehr eingelöst werden kann. In diesem Fall haben sie die Wahl, entweder den gekauften Artikel zurückzusenden und gegebenfalls neu zu bestellen oder aber den geforderten Betrag zu bezahlen und bei der nächsten Bestellung auf Amazon darauf zu achten, dass der Gutschei korrekt verrechnet wird.

04.02.2021 | 08:27
von Wolfgang Großkinsky gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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