Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 102 Views | 05.02.2021 | 16:48 Uhr
geschrieben von Markus Bröker

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falsche Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: X 205 5672 161

Ich versuche es jetzt auf diesem Wege, da meine Anrufe bei E.ON nicht bearbeitet werden.

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Bitte korrigieren Sie die Jahresrechnungen, da die Zählerstände nicht stimmen. Berechnet wird ab einen Zählerstand von 1 und dem Datum vom 01.01.2018. Wir haben aber erst am 25.11.2018 eine Gasheizung eingebaut bekommen und somit erst ab diesem Datum Gas bei Ihnen bezogen. Vorher hatten wir eine Ölheizung im Haus.

Der Anfangsstand des Zählers lautete am 25.11.2018 wie folgt: Zähler-Nr.: 11562588, eingebaut durch die Gelsenwasser mit dem Anfangstand von 01094! (siehe in der Anlage das Foto vom Zähler).

Ein Mitarbeiter der Fa. E.ON hat mir am Telefon gesagt, das ich eine neue Abrechnung bekomme, jedoch ist bis heute noch nichts passiert.

Habe jetzt drei E-Mail an E.ON geschrieben und keinerlei Antwort bekommen, dafür aber eine neue Mahnung. Telefonisch hat man bei E.ON keine Möglichkeit, das Problem zu klären. Jeder Mitarbeiter, wenn einer ans Telefon geht sagt etwas anderes.

Passieren tut jedoch nichts.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Neue Abrechnung für das Jahr 2018 mit einem Zähleranfangsstand von 1094


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.02.2021 | 16:48
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Markus,

lieben Dank für Ihre Nachricht und die Infos zu Ihrer (leider noch nicht richtigen) Rechnung.

Bitte entschuldigen Sie, dass Sie im Moment noch auf die Korrektur warten. Wir haben jetzt sehr gern unseren Kollegen aus der Abrechnung Bescheid gesagt, damit sie sich schnell um alle weiteren Schritte kümmern und sich mit der Rechnungskorrektur direkt bei Ihnen zurückmelden.

Das wird jetzt ganz bestimmt super klappen. :-)

Viele Grüße und starten Sie gut ins Wochenende
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.02.2021 | 17:32
von Markus Bröker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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