Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 12 Views | 16.02.2021 | 17:02 Uhr
geschrieben von D & M D & G

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Eprimo nach vier Monaten falsche Rechnungen ignorieren Inkasso

Bestell-/Kundennummer: Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 43120629 (Strom) Kundennumme

Widersprüche ignorieren: Inkasso Goldbach als Antwort.

Mit Schlussabrechnung/Strom v. 28. Oktober 2020 habe ich das Unternehmen darauf hingewiesen und aufgefordert, die Rechnung zu korrigieren: Es wurde ein falsches Übergabedatum (19.09.2020) verwendet, (richtiges Datum 15.10.2020).

SCHLAGWORTE

Eprimo bekam von mir das Übergabeprotokoll zum 15.10.2020 sowie auch jeweils ein Foto vom Strom/Gas der Zählerstände am Ablesetag, ebenso am 18.10.2020 nochmals online auf Ihrer Seite. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, eine Bestätigung liegt mir vor. Eprimo hatte ebenfalls von dem Übergabedatum Kenntnis, da bei der Gasschlussrechnung das richtige Datum 15.10.2020 berücksichtigt wurde. Nach telefonischer Rücksprache mit Eprimo im November 2020 nochmals wegen des fehlerhaften Übergabedatums und eines erneuten Korrekturschreibens, entschuldigte sich der Mitarbeiter von Eprimo und erwähnte noch, da sei ja einiges schiefgelaufen. Er hielt Rücksprache und versicherte, dass nun das richtige Datum, der 15.10.2020, sowie ja beim Gas richtig erfolgte eingesetzt würde, die Rechnungssumme aber mit dem Endverbrauch korrekt sei, er kümmere sich darum und ich solle mir keine Sorgen machen. Bis dann im Januar 2021 eine erneute Korrekturrechnung mit einer Nachzahlung i. H. von 116 Euro immer noch mit dem falschen Datum mich erreichte, allerdings auch noch über den Nachsendeantrag lief, weder meine neue Anschrift noch meinen zum 15.10.2020 erteilten Widerspruch der Einzugsermächtigung nahm Eprimo zur Kenntnis, (obwohl zuvor zugesichert, dass ein Eintrag nun im System (Einzugstopp sowie neue Anschrift vermerkt wurde) zogen SIE mir Monate später den Betrag von meinem Konto ab, den ich von meiner Bank nun zurückholte. Danach erfolgte eine Mahnung immer noch über den Nachsendeantrag zugestellt, der ich ebenfalls Widersprach, parallel wurde das Unternehmen Eprimo u. a. mit einer Verbkäuferbeschwerde und Korrektur der Rechnung mit Fristsetzung 15.01.2021 von mir erneut angeschrieben, bis dato keine Antwort bzw. Erklärung für Ihr Verhalten, eine Antwort erhielt ich nun über das Inkassobüro Goldbach, die nun eine Summe von 207,34 einfordert (27.01.2020) ebenfalls über den Nachsendeantrag zugestellt, zwei Tage vor Fristablauf zum 04.02.2020), den ich sofort ebenfalls Widersprach. Auf Anfrage, da die Zeit knapp war, ob mein Schreiben per E-Mail einging und ich auf eine Eingangsbestätigung warte, wurde mir mitgeteilt, dass die Sachbearbeiterin Frau L. telefoniere und wurde auf eine Warteschleife gesetzt wobei die Leitung dann auch unterbrochen/aufgelegt wurde, bei einem zweiten Versuch wurde mir wieder mitgeteilt, dass die zuständige Sachbearbeiterin immer noch Telefoniere und ich muss das bezahlen, obwohl der Widerspruch (E-Mail) angeblich noch nicht vorlag? Bei meinem dritten und letzten Versuch 10 Minuten später, (wollte sicherstellen, dass die E-Mail nun auch vorliegt) wurde mir mitgeteilt, dass die zuständige Sachbearbeiterin heute gar nicht im Hause sei. Aber ein Schreiben zwischenzeitlich an mich herausging, diesmal auch mit der richtigen Anschrift. Das ging dann aber relativ schnell, inwiefern mein Widerspruch tatsächlich geprüft wurde, werde ich dann wissen, wenn ich das Schreiben hoffentlich erhalte. Im Übrigen sei noch zu erwähnen, das nun am 26.01.2021 nochmals eine Schlussabrechnung diesmal für Gas, die bereits am 20.10.2020 erfolgte mit dem richtigen Übergabetag zum 15.10.2020 auch abgerechnet wurde, auch diesmal oder immer noch über den Nachsendeantrag, und einen nochmal geänderten Abschluss/Übergabetag jetzt den 22.09.2020 daraus ergibt sich nun eine Forderung von 9,21 Euro, die zum 09. Februar von meinem Konto abgebucht werden soll. Bis heute weder Widerspruch Einzugsermächtigung, (mehrmals mitgeteilt), die neue Anschrift ebenfalls sowie den richtigen Übergabetermin zum 15.10.2020 (Widersprüche) einfach mal nicht zur Kenntnis genommen und ignoriert. Sämtliche Widersprüche gegenüber der Eprimo GmbH habe ich Kopie ebenfalls dem Netzbetreiber Edis zukommen lassen, auch als eine Bestätigung, da durch Eprimo keine Empfangsbestätigung erfolgte. Schriftlich teilte mir die Edis mit, sogar gleich nach dem 1 x an die richtige Anschrift, dass Sie bereit ist den 15.10.2020 zu übernehmen, da Eprimo behauptete, dass die Edis die falschen Daten Strom 19.09.2020 lieferte und danach rechneten Sie ab und es könne wegen der sechs Wochenregelung nicht geändert werden, nun wenn man im letzten Jahr November 2020, wie versprochen das Datum geändert hätte, müsste man im Januar 2021 auch keine solch unseriösen Äußerungen abgeben, (verbunden mit Hörer auflegen (durch Überforderung) und unverschämten Äußerungen aus nicht Wissen) das war dann auch die Nachtforderung (Strom116 Euro), eine Schätzung zum 19.09.2020 ist erfolgt, dann noch die anderen angefallenen Gebühren, (u. a. Durchleitungsgebühren etc.), die soll ich jetzt begleichen, den Fehler von Eprimo, nun noch mal das mit Gas, wo durch die falsche Rücksetzung des Datums ebenfalls Gebühren entstanden sind. Wer bezahlt mir eigentlich diesen Aufwand die vergeudete Zeit, verschwendete Energie? Ich werde diesen Vorgang nun an die entsprechenden Stellen weiterleiten, denn irgendwann muss mit diesem Irrsinn mal Schluss sein. Eprimo hat die Rechnung nicht korrigiert und er ist somit seiner Pflicht nicht nachgekommen. Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de.
Meine Forderung:
Korrektur der Rechnungen für Strom und nun auch Gas Übergabe zum 15.10.2020, Widerruf meiner Einzugsermächtigung sowie meiner Anschrift und meiner Widerrufe nicht weiter zu ignorieren.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Korrektur der Rechnungen Widerrufe nicht weiter zu ignorieren.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


16.02.2021 | 19:52
von D & M D & G gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


16.02.2021 | 19:53
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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