322 Views | 10.02.2021 | 12:58 Uhr
geschrieben von Günther Maxam

Deutsche Post AG (Bonn)

Zu dumm oder zu faul die Briefe in den Briefkasten zu stecken

Als ich am 10.02 um die Mittagszeit nach Hause kam, sprach mich meine Nachbarin.
Sie sagte, dass die Briefpost vor meiner Wohnungstür läge. Es waren zwei Briefe. Einen Dina vier und einen Standartbrief. Obwohl Briefkasten draußen mit Namensschild leicht zugänglich ist. Die Post einfach vor der Wohnzimmertür zu schmeißen ist voll bequemer. Das der Zusteller 1. gegen das Briefgeheimnis verstößt und 2. die Leute zum Diebstahl verleitet ist ihm wohl egal.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Ordnungsgemäße Zustellung, mit Benachrichtig falls der Brief in den Briefkasten nicht passt.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


10.02.2021 | 16:14
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Dumm? Kein normaler Mensch kann ihre Beschwerde lesen und Sie bezeichnen andere als dumm?

10.02.2021 | 19:16
von ReclaBoxler-4378621 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Maxam, zu dumm oder faul deutsch zu lernen?
sollte in Ihrer Überschrift stehen.

1. können Sie beweisen das der Zusteller/in Ihre Briefsendung vor die Tür abgelegt hat?
Nein?
Jeder andere Mensch hätte Ihre Briefe auch vor die Tür legen können. Sie waren ja zu diesem Zeitpunkt laut Ihrer eigenen Aussage nicht da.

2. Sie unterstellen dem Briefzusteller/in gegen das Briefgeheimnis verstossen zu haben.
Falsche Beschuldigungen sind ebenfalls Strafbar!
Das ablegen von Briefen vor die Haustüre stellt noch keinen Verstoss gegen das Briefgeheimnis dar, es sei denn Ihre Briefe wurden von einer fremden Person geöffnet.
Also beim nächsten mal wenn Sie einfach andere Personen beschuldigen und beleidigen Informieren Sie sich besser und haben idealer weise entsprechende Beweise parat die das belegen.

18.12.2021 | 07:24
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


18.12.2021 | 07:47
von Günther Maxam noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist noch nicht gelöst. Zum Thema Briefgeheimnis. Das Briefgeheimnis ist verletzt, wenn eine 3. (nicht berechtigte Person) Angaben über den Brief entnehmen kann. Dazu gehören auch Angaben zum Empfänger und Absender.Außderdem ist die Postsendung so zu zustellen, das eine 3,Persin dazu keinen Zugriff hat. Sonst wird das Briefgeheimnis verletzt. Habe selber bei der Post gelernt. Alles andere stimmt nicht und ist Bullscitt,




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