400 Views | 24.02.2021 | 12:47 Uhr
geschrieben von Gudrun Blasius

dm-drogerie markt GmbH + Co. KG (Karlsruhe)

Unverschämte Verkäuferin

Am Donnerstag, 11. Februar 2021, betrat ich ohne Maske die Filiale des DM-Marktes in Krefeld, Uerdinger Straße.

Ichwurde sofort von einer Verkäuferin angeschrien in originalem Wortlaut: "Und Sie setzen sofort eine Maske auf! " Ich entgegnete, dass ich ein Befreiungsattest vom meinem Hausarzt habe und keine Maske tragen darf und ging weiter.

Diese Aggressivität, mit der ich angesprochen wurde, ist mir in dieser Filiale inzwischen 3 x passiert. Jetzt reicht's mir.

Ich kann auch woanders einkaufen gehen.

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Kommentare und Trackbacks (7)


24.02.2021 | 13:47
von ReclaBoxler-3080441 | Regelverstoß melden
Dass mit diesen Befreiungsattesten Schindluder getrieben wird, sollte bekannt sein. Aus welchem Grund kann keine Maske getragen werden?
Ich denke, dass die Verkäuferin richtig und nach Anweisung gehandelt hat, wenn es ggfs. auch unfreundlich war. Ich war nicht dabei, ich kann die Freundlichkeit nicht beurteilen.
Ich bin allerdings um jeden Maskenverweigerer froh, der nicht einkaufen geht.

24.02.2021 | 16:30
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Nachdem Ihnen diese "Aggressivität" schon 3 x in dieser Filiale passiert ist, würde ich mir an Ihrer Stelle schon mal Gedanken machen.
Wie oft soll man es Ihnen noch sagen das in dieser Filiale einkaufen nur mit Maske erlaubt ist? Da kann ich den vielleicht etwas schärferen Ton schon auch verstehen.
Des weiteren schließe ich mich meinem Vorredner uneingeschränkt an.
Attest hin oder her-Hausrecht steht über diesem.

03.03.2021 | 14:15
von Gudrun Blasius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang hat sich niemand bei mir gemeldet in dieser Angelegenheit.


17.03.2021 | 15:22
von Gudrun Blasius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.04.2021 | 13:30
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey R. Ha.

Aber das Hausrecht steht NICHT über die Ausnahmeregelungen in den Verordnungen.

 spider monkey Gudrun Blasius,
Sie dürfen wenn Sie von der Maskenpflicht befreit und über eine Attest verfügen, dann dürfen sie auch Einkaufen gehen. Denn die Behauptung, das dass Hausrecht über die Ausnahmeregelung steht ist nur Geschwurbel.

06.04.2021 | 15:28
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Heinzelmann: Nein, mit Sicherheit kein Geschwurbel.
In mein Geschäft käme keiner ohne Maske rein, denn ich habe eine Fürsorgepflicht gegenüber meinen Angestellten. Ohne Maske sind Sie halt definitiv ein Risiko, für andere Mitmenschen und auch für sich selber.
Das Recht ohne Maske müssten Sie sich gerichtlich erstreiten, viel Spaß.
Zudem bin ich froh das zig-tausende anderer Geschäfte genauso handeln.
Ich habe die ganzen Querulanten, Streithähne und "ich bin eine Ausnahme" mittlerweile satt bis obenhin, und nicht nur ich.

07.04.2021 | 16:32
von Gudrun Blasius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich noch niemand bei mir gemeldet.




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