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99 Views | 14.02.2021 | 12:30 Uhr
geschrieben von Annika Hase
Ich habe den eprimo Vertrag widerrufen und ein Schreiben erhalten, ich möge den 50 € Sofortbonus rückzahlen, alternativ zurücksenden, sollte ich ihn noch nicht eingelöst haben. Das habe ich sofort getan per Einschreiben.
Jetzt erhalte ich eine rückdatierte Mahnung, da das Geld noch nicht eingegangen sei, mit der Frist, den erhöhten Betrag per Gutschrift spätestens innerhalb von zwei Tagen zu zahlen. Das ist technisch zum einen gar nicht möglich und ich habe zeitlich auch gar keine Möglichkeit auf mein Einschreiben hinzuweisen, denn ein E-Mail Kontakt ist nicht möglich. Telefonisch ist es genauso unmöglich jemanden zu erreichen.
Meine Forderung an eprimo GmbH:
Einstellung des Mahnverfahrens.
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