Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 86 Views | 17.02.2021 | 11:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7179068

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Fristgerechte Kündigung eigenmächtig um 1 Jahr verschoben

GROSSE NAMEN = SERIOSITÄT? IRRTUM, wie E.ON unter Beweis stellt!

SCHLAGWORTE

Ich habe durch meinen neuen Anbieter FRISTGERECHT (mindestens 6 Wochen vor Vertragsende) am 08.02.2021 meine Lieferverträge für Gas und Strom bei E.ON kündigen lassen.

Den Stromvertrag zum 27.03.2021 (Lieferbeginn 27.03.2019) und den Gasvertrag zum 24.04.2021 (Lieferbeginn 24.04.2019).

E.ON hat dies abgelehnt, bzw. die Kündigungsbestätigung auf den 28.02.2022 verschoben.

Begründung: der Vertragsbeginn war angeblich jeweils der 28.02.2020.

Nun, auch ich kann mich irren. Daher habe ich meine Unterlagen geprüft und die Daten auch noch einmal im Kundenportal gecheckt. Ergebnis: Meine Angaben und meine Kündigungen sind korrekt!

Also kein Problem, war meine Vermutung. Ein Telefonat mit E.ON und der Irrtum ist schnell geklärt und das Kündigungsdatum wird berichtigt. Aber weit gefehlt. Die Sachbearbeiterin hielt stoisch daran fest, das mein Vetragsbeginn der 28.02.2020 war und dementsprechend eine Kündigung erst zum 28.02.2022 möglich ist.

Meiner Anmerkung, dass dies schlicht falsch ist, und sie ja die gleichen Daten von mir sehen müsse, wie ich im Kundenportal, wich sie immer wieder aus. Von daher habe ich dieses, für mich überflüssige, Telefonat beendet.

Erstaunlicherweise habe ich nun, nach einiger Recherche, festgestellt, dass diese Masche wohl gängige Praxis bei E.ON ist, um den Kunden über die reguläre Vertragslaufzeit hinaus widerrechtlich an sich zu binden.

MEIN RAT: NICHT VON GROSSEN NAMEN BLENDEN LASSEN! E.ON ZEIGT HIER KLAR, DASS UNSERIÖSES GESCHÄFTSGEBAREN KEINE FRAGE VON GROSS ODER KLEIN, BZW. VON BEKANNT ODER UNBEKANNT IST!

Es ist einfach ärgerlich, deswegen einen extra Aufwand betreiben zu müssen, da anscheinend hier nur der Gang zum Anwalt weiterhilft.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Änderung der Kündigungsbestätigungen zum regulären Vertragsende!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2021 | 11:12
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo lieber ReclaBox-Nutzer,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox. Es tut uns sehr leid, dass Sie so unzufrieden mit dem gesamten Vorgang sind.

Wir möchten Sie sehr gern unterstützen und den Sachverhalt für Sie prüfen. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail mit weiteren Details, wie Ihrer Vertragskontonummer, an unser Postfach frag spider monkey eon.com.

Gern prüfen wir das Ganze und kümmern wir uns um alles Weitere für Sie.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.02.2021 | 18:20
von Nutzer 4711 | Regelverstoß melden
Bei mir was es genau umgekehrt. Ein übereifriger Mitarbeiter hat meinen Strom- und meinen Gasvertrag zum 31.12.2020 einfach gekündigt, obwohl ich die Kündigung schriftlich zum 31.08.2021 terminiert hatte.
Trotz zahlreicher Telefonate konnte man das Kündigungsdatum nicht mehr abändern, weil dies durch eine neue Software angeblich nicht mehr möglich war. Ich musste deshalb von heute auf morgen nach anderen Anbietern Ausschau halten, obwohl der Fehler ausschließlich bei dem tüchtigen Mitarbeiter von EON zu suchen ist.
Danach wurden mir zusätzlich 2 verschiedene Kündigungsdaten zum Strom mit verschiedenen Schreiben mitgeteilt.
Es ist unglaublich, was teilweise bei EON so abgeht!
Ich warte derzeit auf eine Antwort von EON, falls ich damit nicht zufrieden bin, lade ich mein Beschwerdeschreiben vom 5.1.2021 an EON hoch (wurde per Einschreiben zugestellt), auf das ich bis heute nach mehr als 7 Wochen keine Antwort erhalten habe.

22.02.2021 | 10:32
von ReclaBoxler-7179068 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zumindest habe ich jetzt Licht ins Dunkel gebracht. E.ON versucht ganz bewusst den Kunden bei der Kündigungsfrist in die Irre zu führen. Das von E.ON willkürlich festgelegte Vertragsende findet sich nur im Kleingedruckten auf Seite 3 der jeweiligen Jahresrechnung und im "Begrüssungsschreiben". Fettgedruckt auf Seite 1 findet der Kunde jedoch den Lieferbeginn.
Die Frage, ob es überhaupt zulässig ist, das der Vertragsbeginn vom Lieferbeginn abweicht, klärt jetzt mein Rechtsanwalt.
E.ON - NIE WIEDER!


16.03.2021 | 13:19
von ReclaBoxler-7179068 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist keine Lösung in Sicht. Laut meinem Rechtsbeistand, entscheiden Gerichte unterschiedlich in diesen Fällen.
Da E.ON sich bewusst in dieser Grauzone bewegt und auch keinerlei Entgegenkommen zeigt, werde ich mich mit den Gegebenheiten abfinden.
Für alle anderen, welche gerade auf der Suche nach einem neuen Anbieter sind, kann ich nur den dringenden Rat geben: FINGER WEG VON E.ON!




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