Durch Jura Power endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 182 Views | 17.02.2021 | 14:06 Uhr
geschrieben von Dieter Woeber

Jura Power GmbH & Co. KG (Neumarkt)

Auszahlung des Abrechnungsbetrages

Bestell-/Kundennummer: 1024438 (Vertragskonto)

Guthaben wird nicht ausgezahlt.

Der Vertrag lief am 30.10.2020 ab. Trotzdem wurde noch im November 20 und Dezember 20 der Abschlagsbetrag von 114 EUR abgebucht. Diese wurden von mir widerrufen und zurückgebucht.

SCHLAGWORTE

Nach ergänzender Aufforderung zur Abrechnung wurde dann am 19.12.2020 die Endabrechnung von Jura-Strom mit einem Überschuss von 111,76 EUR zu meinen Gunsten, erstellt, wobei ich jedoch mit 11,20 EUR, für die beiden Widerrufe der fehlerhaften Abbuchungen, Rücklastgebühren belastet wurde.

Zusätzlich wurden der kWh-Preis von 22,67 EUR auf 23,26 EUR und die Grundgebühr von 16,51 EUR/Monat auf 16,94 EUR/Monat vertragswidrig auf der Abrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2020-30.10.2020 erhöht. (Mehrwertsteuerreduzierung von 19% auf 16% wurde nicht weitergegeben.) Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Erstattungsanspruch von 10,26 EUR.

Weder der von Jura-Strom ermittelte Rückzahlungsbetrag (111,76 EUR) noch der tatsächliche Rückzahlungsanspruch (133,22 EUR) wurden, trotz E-Mail-Abmahnung vom 14.01.2021 mit Fristsetzung bis zum 31.01.2021, bis heute nicht erstattet. Die Lesebestätigung der Abmahnung-E-Mail ist bei mir eingegangen.

Die Kundenrufnummer 0800-3888900 ist lt. Tel-Ansage bis zum Lockdownende abgeschaltet.

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Meine Forderung an Jura Power GmbH & Co. KG: Rückzahlung des Abrechnungserstattungsanspruchs in Höhe von 111,76 EUR.


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Kommentare und Trackbacks (3)


24.02.2021 | 18:56
von Dieter Woeber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion bis heute 24.2.21.


10.03.2021 | 22:52
von Dieter Woeber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ende des Monats März werde ich, wenn keine Antwort kommt, ein offizielles Schlichtungsverfahren anstossen.


18.03.2021 | 08:22
von Dieter Woeber endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier hilft nur noch der Mahnbescheid.




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