37 Views | 17.02.2021 | 15:23 Uhr
geschrieben von Uwe Diekjobst
Nicht nur "ISTA" hat in 2020 diese (namensgleiche)? Gebühr? Erhoben, sondern auch die Firma "Techem" erhebt diese neue Gebühr in ihrer 2020iger Abrechnung.
Als Vermieter habe Ich jedoch zusätzlich einen separaten Wartungsvertrag mit der Firma Techem ("Rechnung Wartungsvertrag") abgeschlossen. (572 EUR in 2020) trotzdem taucht obige neue Gebühr auf meiner 2020iger "Rechnung Dienstleistung" auf.
Laut meinem Wartungsvertrag (585 EUR in 2019) werden alle 5-6 Jahre wie lt. Gesetz vorgeschrieben, WMZ, KWZ und WWZ (Zähler) gewechselt. Die Kosten dafür auf alle Mieter umgelegt.
Im Wartungsvertrag sind sonst alle Kosten und der turnusmäßige Wechsel von Wärmemengenzählern, (WMZ) Elektronischen Heizkostenverteilern (HKV) Kaltwasserzählern (KWZ) und Warmwasserzählern (WWZ) enthalten.
Meine Forderung an Techem GmbH:
Streichung dieser willkürlichen Gebühr.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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