voxenergie GmbH (Berlin)
Voxenergie macht unerlaubte Werbeanrufe
Meine Mutter wurde im letzten Sommer mehrfach von Voxenergie unaufgefordert telefonisch kontaktiert und hat sich schließlich dazu hinreißen lassen, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen und daraus entstand ein Alptraum.
Im Dezember wurde Sie wieder telefonisch kontaktiert mit dem Angebot einer Vertragsverlängerung von zwei auf vier Jahren, da ihr das Ganze komisch vorkam, hat sie dem telefonisch und per Post widersprochen.
Mit einem weiteren Schreiben von Voxenergie im Dezember letzten Jahres musste sie dann feststellen, dass man ihr ohne Unterschrift eine Vertragsverlängerung auf vier Jahre untergeschoben hat und zeitgleich wurde sie noch vor Beginn der Stromlieferung zum 01.01.2021 darüber informiert, dass die Preise, ab dem 01.01.2021 höher waren, als im ursprünglichen Vertrag aus dem Sommer 2020.
Daraufhin hat sie mit Bezug auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gekündigt, worauf man ihr mitteilte, das wäre keine Preiserhöhung, sondern eine Tarifanpassung und damit kein Kündigungsgrund.
Zeitgleich erhielt sie allerdings ein weiteres Schreiben, in dem wieder die ursprünglichen Preise enthalten waren. Da der ursprüngliche Vertragspreis wieder gültig schien, hat meine Mutter die Kündigung nicht weiterverfolgt.
Am 25.01.2021 erhielt meine Mutter wieder ein Schreiben von Voxenergie mit einer Preiserhöhung zum 15.03.21. Diesmal wurde auch explizit auf ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung hingewiesen.
Daraufhin erteilte meine Mutter mir eine Vollmacht und ich habe per Fax und Einschreiben Rückschein gekündigt. Die Kündigung wurde wieder abgelehnt diesmal mit dem Verweis, dass die Vollmacht angeblich nicht legitimierend wäre.
Nun hat meine Mutter mir eine neue Vollmacht ausgestellt und sie hat mit eigener Unterschrift gekündigt und ich habe basierend auf der neuen Vollmacht ebenfalls wieder gekündigt.
Trotz mehrfacher Aufforderung wurde die Kündigung nicht bestätigt.
Schaut man sich die Bewertungsportale an, muss man feststellen, das Vorgehen hat Methode und trotz anhängiger Abmahnung der Bundesnetzagentur gegen Voxenergie, wird die Praxis immer weiter betrieben.
Werbeanrufe, denen der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sind nicht erlaubt. Die Bundesnetzagentur geht gegen diese sogenannten "cold calls" vor und verhängte schon mehrfach Bußgelder. Auch die Verbraucherzentrale NRW ging wegen unerlaubter Werbeanrufe gegen Energieanbieter vor.
Voxenergie behauptet immer wieder sie hätten die Zustimmung zu den Werbeanrufen gehabt, aber dem ist im Falle meiner Mutter nicht so.
Untergeschobene Verträge, falsche Abrechnungen, Kündigungen, die einfach nicht beantwortet werden, bevor nicht eskaliert wird, sind weitere typische verbraucherschädigende Vorgehensweisen von Voxenergie, die über ihre Holding Primaholding eine ganze Reihe weiterer Vertriebstöchter gegründet hat, bei denen sich in vielen Fällen ganz ähnliche Beschwerden finden.
Beschwerde ist gelöst