Durch ENSTROGA gelöste Beschwerde. | 120 Views | 21.02.2021 | 11:16 Uhr
geschrieben von Walter Asenbauer

ENSTROGA AG (Berlin)

Verweigerung Auszahlung des Neukundenbonus wegen PV Anlage

Bestell-/Kundennummer: 3432O4235

Enstroga hat mir mitgeteilt, dass mir der Neukundenbonus i. H. v. 15% aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.

SCHLAGWORTE

Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die der Vertrag sich bezieht, ausschließlich privat genutzt wird.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGB unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.

Wir behalten uns rechtliche Schritte vor, falls der Bonus die nächsten Tage nicht auf unserem Konto eingeht!

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Ich erwarte eine korrigierte Schlussrechnung und eine sofortige Auszahlung des 15% Neukundenbonus


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


08.03.2021 | 18:12
von Walter Asenbauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem wir Enstroga mitgeteilt haben, dass wir uns an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wurde uns mitgeteilt, dass der Neukundenbonus ausbezahlt wird.
Ist heute auf unser Konto eingegangen.




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