Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 296 Views | 01.03.2021 | 11:57 Uhr
geschrieben von Marcel Winkler

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Durch Schufa Kenntnis über einen Vollstreckungsbescheid

Bestell-/Kundennummer: unbekannt

Ich wohne seit längeren bei Bekannten in deren Haus, in einer separaten Wohnung.

SCHLAGWORTE

Ohne irgendeinen Vertrag mit einem Energieträger, da diese Wohnung keine eigenen Erfassungsgeräte hat.

Auch vorher habe ich in einer Dienstwohnung gelebt, wo ich keine eigenen Verträge abschliessen musste. Leider muss ich nun wegen Eigenbedarf der Kinder diese Wohnung räumen.

Als sich nun eine neue Wohnung gefunden hatte, sollte ich dem Vermieter eine Schufa-Auskunft vorlegen. Als ich diese in Händen hielt, hat mich, wie man so schön sagt, der Blitz getroffen: Seit 2012 liegt dort ein Vollstreckungsbescheid der E.ON Deutschland gegen mich vor.

Ich habe noch nie einen Vertrag mit der E.ON abgeschlossen.

Die neue Wohnung konnte ich nun vergessen und habe der Schufa mitgeteilt, dass hier ein Irrtum vorliegen muss. Die Schufa hatte sich der Sachlage auch angenommen und ich erhielt ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen. Diese teilen mir mit, dass seit dem 22.03.2012 ein Vollstreckungsbescheid über ein Amtsgericht in Hamburg gegen mich vorliegt.

Man übermittelte mir eine Zahlungsaufstellung vom 22.02.2021 mit Eingang am 26.02.2021 und einem Zahlungsziel zum 01.03.2021.

Ich soll also innerhalb von 3 Tagen zahlen, ohne Hintergründe zu kennen. Diese Zeitspanne finde ich unverschämt und es bedeutet für mich Angst pur.

Empathielos wird nicht einmal eine Zeitspanne zur Klärung angeboten, sondern nur Druck erzeugt. Neun Jahre wusste ich nichts davon, neun Jahre wurden mir persönlich gegenüber keine Forderungen erklärt oder auch nur ein Schreiben zugestellt. Ich weiß nicht einmal an welche Adresse dieser Vollstreckungsbescheid gesendet wurde.

Da die anscheinend einen Titel gegen mich haben, von dem ich bisher nicht wusste, können die trotzdem ohne Rücksicht loslegen und ich bin wehrlos.

Ich verfüge auch nicht über die finanziellen Mittel, um diese ungeklärte und unberechtigte Summe zu zahlen, damit ich nicht weiter in Bedrängnis komme.

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Der Aufstellung kann ich entnehmen, dass die ursprüngliche Summe 867,93 € mit Zinsen und Gerichtsvollzieher 135,40 € sich nun auf 1.176,34 € beläuft. Man hat mir keine weiteren Unterlagen überreicht und ich weiß nicht, was es ist, woher und warum. Nur eines weiß ich: ich habe noch nie einen Vertrag bei oder mit der E.ON abgeschlossen!

Auch die angeblichen Kosten für einen Gerichtsvollzieher, dass hätte ich doch merken müssen, wenn dieser vor meiner Tür steht. Der kommt doch bestimmt nicht nur einmal, sondern so lange, bis er einen antrifft, oder?

Aus der Schufa-Auskunft ersichtlich, haben die Beauftragten der E.ON, also das Inkasso-Unternehmen, laufend Daten über mich an die Schufa übermittelt. Es wurde Adressen gemeldet, wie zum Beispiel ich soll in Münster in der Heinrich-Ebel-Straße gewohnt haben. Ich habe nachweislich nie in Münster gewohnt. Also gehe ich davon aus, dass es hier eine Verwechslung gibt.

Bereits im Jahr 2016 wurde mir ein Vollstreckungsbescheid der E.ON zugestellt. Dieser war falsch adressiert und wurde von der Post mit der richtige Adresse versehen und mir zugestellt. Dies kann ich auch beweisen, da ich alle Unterlagen noch besitze.

Gegen diesen Vollstreckungsbescheid konnte ich jedoch Einspruch einlegen und es kam zu einem Gerichtstermin vor dem Amtsgericht. Da ich damals nachweisen konnte, dass ich nie einen Mahnbescheid erhalten habe, da auch dieser verkehrt adressiert war und die Leistung an einem Ort erbracht wurde, wo ich nie gemeldet war, hat die E.ON ihre Klage zurückgezogen.

Nun fängt es wieder an, und vor allem mit einem Vollstreckungsbescheid, welcher bald 9 Jahre alt und mir bisher unbekannt ist.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Entwertung des Vollstreckungstitels


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2021 | 11:57
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Marcel,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Wir sehen uns das Ganze sehr gern genauer für Sie an. Leider sind uns hier über die ReclaBox aus Datenschutzgründen sehr die Hände gebunden, sobald es um personenbezogene Daten geht.

Bitte schicken Sie uns deshalb doch ein Foto des Briefes, den Sie von dem Inkasso-Unternehmen erhalten haben, per E-Mail an unser Postfach frag spider monkey eon.com und verweisen in Ihrer Nachricht auf Ihren ReclaBox-Beitrag.

Gern kümmen wir uns dann um alles Weitere und melden uns bei Ihnen zurück.

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


19.03.2021 | 11:02
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Unterlagen der E.ON am 14.03 zur Verfügung gestellt.


28.03.2021 | 12:11
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte immer noch auf eine Antwort


09.04.2021 | 10:07
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es herrscht wieder das Schweigen im Walde. Genauso das Inkassobüro antwortet nicht, aber der mir unbekannte Vollstreckungsbescheid schwebt über mir. Wieso bietet E-ON Hilfe an wenn sie sich gar nicht kümmern?


18.05.2021 | 14:01
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.05.2021 | 07:53
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein. E.ON kann mir keine Vertragsunterlagen oder einen Vollstreckungsbescheid vorlegen und kümmert sich nicht.


27.05.2021 | 19:40
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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