Durch HP Deutschland gelöste Beschwerde. | 297 Views | 10.03.2021 | 19:52 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3514301

HP Deutschland GmbH (Böblingen)

Drucker nach 300 Seiten defekt - Garantie? Nö!

Bestell-/Kundennummer: CRM:0025781001912, Fallnummer 5062243748

Drucker macht nach 300 Seiten nur noch Papierstau im ADF. Ständiges hin oder her, ob Händler oder Hersteller verantwortlich ist.

Mein HP Drucker hat nach nicht mal 300 Seiten den Dienst quittiert.

Im ADF macht das Gerät nur noch Papierstau. Normal hat das Gerät 3 Jahre Garantie, aber aus welchen Grund auch immer, ist bei der Registrierung vor 1,5 Jahren irgendwas schief gelaufen, sodass nur standardmäßig ein Jahr drauf ist.

Das Jahr ist mittlerweile ausgelaufen, weder HP noch der Händler Otto möchten sich um das Gerät kümmern. Keiner von beiden will weder was von Garantie noch von der Gewährleistung wissen. Ich habe nun ein defekten Drucker, welcher mich damals 180,-- € gekostet hat.

Es kann doch nicht sein, dass keiner zuständig ist und HP kein bisschen kulant ist. Schließlich ist es ein Officejet Pro und kein 0815 Envy Drucker für 20,--€.

Ich fordere nun eine zufriedenstellende Lösung, da ich einen gesetzlichen Anspruch auf ein fehlerfreies Gerät habe.

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.03.2021 | 20:25
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Der einzige gesetzliche Anspruch ist die Gewährleistung. Und da beginnt nach sechs Monaten die Beweislastumkehr, in der Sie sich jetzt befinden. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller.

11.03.2021 | 08:55
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Die Ausführungen von Corey Taylor sind völlig richtig.

Weiterhin mag es ja sein, dass das Gerät (nach Registrierung) 3 Jahre Garantie hat.

Wenn da was schief gegangen sein sollte beim Registrieren, also "nur" die gesetzlichen Regelungen dann gelten, dann haben Sie allerdings nicht "standardmäßig ein Jahr" Garantie, sondern "gesetzlich 2 Jahre" Gewährleistung, wobei nach Ablauf eines halben Jahres (vgl. Corey Taylor) die Beweislastumkehr greift.

Insofern weist der Anbieter wie auch der Hersteller (gesetzlich korrekt, wenngleich nicht schön für Sie) Ihren Anspruch zurück, weil man davon ausgeht, dass Sie die Beweislast nicht erbringen können.

Am Rande: Sie haben gerade mal 300 Seiten in welcher Zeit gedruckt? Geräte können sich (leider) auch "tot stehen".

Gibts irgendwo bei Ihnen einen "Schrauber" oder ein Repair-Cafe, die haben oft tolle Ideen, wie man das schnell wieder instand setzen kann für einen schmalen Taler. Oft liegt ein Papierstau "nur" an (warum auch immer so schnell verschlissenen) Transportrollen.

11.03.2021 | 08:56
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Und zum Thema Verantwortlichkeit: Ihr Ansprechpartner ist der Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. So und nicht anders.

31.03.2021 | 20:39
von ReclaBoxler-3514301 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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