1 View | 03.03.2021 | 10:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7323734

FTI Touristik GmbH (München)

Stornogebühren trotz Einstufung als Hochinzidenzgebiet

Bestell-/Kundennummer: 32424914 und 17694596

Am 05.01.2021 tätigte ich zwei Hotelbuchungen bei FTI Touristik.

Am 24.01.2021 erließ die Bundesregierung die neue Kategorie von Hochinzidenzgebieten und klassifizierte das Reisegebiet als ein solches Hochinzidenzgebiet, verbunden mit einer Covid-19-Testpflicht 48 Stunden vor der Reiserückkehr.

Eine solche erneute (kostenpflichtige) Testung, verbunden mit dem Risiko eines (möglicherweise falsch) positiven Tests und der daraus resultierenden kostenpflichtigen Quarantäne vor Ort stellt einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB dar, da entsprechend einschränkende und kostenverursachende Regeln zum Buchungszeitpunkt nicht existierten.

Am 28.01.2021 erklärte ich meinen Rücktritt vom Vertrag, allerdings wurden mir dennoch 25% Stornierungsgebühren berechnet.

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Meine Forderung an FTI Touristik GmbH: Erstattung der Stornierungsgebühren bis spätestens 10.03.2021.


 
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