Durch computeruniverse gelöste Beschwerde. | 133 Views | 07.03.2021 | 15:28 Uhr
geschrieben von Jens Mannitz

computeruniverse GmbH (Friedberg)

Gewährleistungsanspruch Luftentfeuchter Comfee

Bestell-/Kundennummer: 3857640

Unverhältnismäßiger Nutzungsabzug im Gewährleistungszeitraum trotz Herstellergarantie

Ich hab bei der Fa. computeruniverse den Luftentfeuchter „Comfee MDDF-20DEN3“ (mit Garantie von 3 Jahren) gekauft.

SCHLAGWORTE

Nach ca. 1,5 Jahren ging dieser trotz ordnungsgemäßer Nutzung, kaputt (Undichtigkeit am Gerät). So habe ich Kontakt mit der Firma aufgenommen und das Gerät mit der Bitte um Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zurückgesendet.

Nach fast 10 Wochen Wartezeit fragte ich bei der Firma zum Bearbeitungsstand nach und bat Ihnen unter Fristsetzung auch die Möglichkeit der Ersatzlieferung an. Dies bietet im übrigen auch die Fa. Comfee im Rahmen der zusätzlich gewährten Herstellergarantie an. Leider erhielt ich nur die Antwort, dass sich um das Anliegen gekümmert werde.

Nach gut weiteren 3 Wochen kontaktierte ich die Firma erneut und trat vom Kaufvertrag zurück und bat um Kostenerstattung, sofern mir das Gerät nicht unverzüglich oder im Austausch ersetzt werde. Nun erhielt ich eine Gutschrift in Höhe 63,65 € mit dem Hinweis einer Zeitwertkürzung in Höhe von 66,25 € (der Kaufpreis betrug 129,90€). Dagegen legte ich Widerspruch mit der Begründung ein, dass hier ein Abzug im Rahmen der Nachbesserung nicht zulässig sei und im übrigen die in Ansatz gebrachte Kürzung völlig überzogen sei und max. 20 % betragen dürfe (bezogen auf die zu erwartbare Nutzungsdauer).

Daraufhin erhielt ich lediglich eine Antwort mit dem Hinweis, dass dies in dem Unternehmen so gängige Praxis sei.

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Meine Forderung an computeruniverse GmbH: Vollständige Kaufpreiserstattung, Reparatur des Gerätes oder Ersatzlieferung im Rahmen des Gewährleistungsanspruches


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.03.2021 | 19:05
Firmen-Antwort von: computeruniverse GmbH
Abteilung: Kundensupport

Sehr geehrter Kunde, Sie haben das Gerät im Rahmen der Gewährleistung bei uns eingesendet. Ein Gewährleistungsfall liegt jedoch nicht vor, da nach 1,5 Jahren der Nachweis erbracht werden muss, dass der Defekt/Fehler bereits bei Übergabe/Lieferung schon vorgelegen hat, was die die wesentliche Grundvoraussetzung der Gewährleistung ist. Da dieser Nachweis nicht vorliegt, liegt auch kein Gewährleistungsfall vor. Das Gerät wurde daher von uns im Rahmen der Herstellergarantie zum Hersteller eingesendet. Wir sind in diesem Fall nur als Erfüllungsgehilfe für Sie aufgetreten um Ihre Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller in Anspruch zu nehmen. Das Gerät wurde von uns umgehend an den Hersteller weitergeleitet und befand sich fast während der gesamten Dauer beim Hersteller. Sämtliche Beschwerden Ihrerseits wurden von uns an den Hersteller weitergeleitet, wie auch Ihre Fristsetzung sowie auch Ihr Wunsch nach Ersatz. Seltsamerweise hat der Hersteller scheinbar zu Ihrem Gerät anders reagiert, als die Auskünfte des Herstellers gegenüber Ihnen. Ein Ersatzgerät wurde uns zu keinem Zeitpunkt, auch nicht auf direkte Nachfrage, angeboten. Da der Hersteller das Produkt nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist reparieren konnte, wurde eine Gutschrift (Zeitwertgutschrift) vom Hersteller veranlasst. Diese Gutschirft haben wir 1:1 an Sie weitergeleitet. Der Abzug erfolgt nicht von uns, sondern vom Hersteller im Rahmen der Herstellergarantie. Diese Kürzungen sind leider rechtens und liegen in der Verantwortung des Herstellers. Die Aussage auf die gängige Praxis bezog sich nicht auf unser Unternehmen, sondern auf die Hersteller bzw. die Herstellergarantie, welche im übrigen eine freiwillige Leistung der Hersteller ist und nicht rechtlich verpflichtend. Diese Aussage betrifft auch nicht nur den Hersteller in Ihrem Fall, sondern betrifft alle Hersteller. Mit freundlichen Grüßen - computeruniverse

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.03.2021 | 19:52
von Jens Mannitz | Regelverstoß melden
Zunächst einmal möchte ich Sie daraufhinweisen, dass Computeruniverse mein Vertragspartner ist und nicht der Hersteller. Der Nachweis, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag, gilt nach allgemeiner Rechtsauffassung als erbracht, wenn der Artikel ordnungsgemäß gemäß der Bedienungsanleitung verwendet wurde, keine über die normale Nutzung hinausgehenden Gebrauchsspuren aufweist oder Spuren einer unzulässigen Öffnung aufweist. Das Gerät befand sich augenscheinlich in einem einwandfreien Zustand und wurde stets ordnungsgemäß verwendet. Dies bestätigte ich Ihnen auch so und es ist unmöglich, das der Hersteller bei der Begutachtung des Gerätes etwas anderes hätte feststellen können. Somit ist es sehr wohl ein Gewährleistungsfall! Im übrigen haben Sie in dem bisherigen Schriftverkehr dies nie auch nur mit einem Wort in Frage gestellt. Ich fordere Sie daher nochmals auf, mir den vollen Forderungsbetrag zu überweisen.

Auch kann ich nicht verstehen, warum Sie trotz mehrmaliger Aufforderung, bisher Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen sind, mir mitzuteilen, an welche Schlichtungsstelle ich mich wenden kann und ob Sie gewillt sind, sich an einer Schlichtung zu beteiligen, wie es der Gesetzgeber in solchen Fällen vorsieht. Es wäre doch sicher auch für Sie von großer Bedeutung die Angelegenheit rechtlich neutral bewerten zu lassen.

22.03.2021 | 21:24
von Jens Mannitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Voller Betrag wurde ohne weiteren Kommentar gutgeschrieben.




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