Durch Esprit Retail gelöste Beschwerde. | 4877 Views | 05.02.2010 | 14:42 Uhr
geschrieben von Nina Unger

Esprit Retail B.V. & Co. KG (Ratingen)

Reklamationschaos im Onlineshop

Hallo, ich wollte bei Esprit eine Jeans reklamieren, die ich sicher im Onlineshop bestellt habe. Die Hose war kein Jahr alt und hatte Löcher ohne Ende, die ich bei anderen Hosen der selben Marke nicht hatte (sichtbar mangelnde Qualität).

SCHLAGWORTE

Nun hatte ich Kontakt per E-Mail aufgenommen und mir wurde gesagt, ich solle die Rechnung und die Hose an die Reklamationsstelle schicken. Gesagt, getan. Mit genauer Beschreibung und Rechnung. Auf dieser Rechnung habe ich die Artikelnummer der Hose nicht gefunden, bin mir aber sicher, dass die Rechnung zur Hose gepasst hat - habe sie damals auch so bezahlt (war eine Sonderaktion und die Nummer war wohl eine andere. Es hat mit der Bezahlung alles geklappt).

Jetzt schreibe ich dem Costumer-Service dieser Firma 14 Tage nachdem ich die Ware abgeschickt hatte, eine E-Mail, ob die Hose denn angekommen sei, weil sich noch niemand gemeldet hatte und ich gerne wüsste, was mit meiner Hose passiert ist. Die erste Antwort war, dass sie die Artikelnummer der Hose mir nicht zuordnen könnten. Und ob es ein Versehen gewesen wäre, also ich die Hose bei einem anderen Händler gekauft hätte. Dort sollte ich sie dann auch reklamieren.

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Ich antwortete dann, dass ich ganz sicher die Hose im Onlineshop bestellt habe (ich habe seit über zwei Jahren keine Hose mehr direkt im Einzelhandel gekauft) und wie wir jetzt weiter verfahren möchten. Ich habe sie auch auf das Artikelnummerproblem bereits bei der Bezahlung hingewiesen. Prompt kam auch wieder eine E-Mail zurück. Ich solle mich doch bitte an den Einzelhändler wenden, bei dem ich diese Hose gekauft habe. Hallo?? Ich habe sie im Onlineshop bestellt. Ausführlich wurde mir in der E-Mail erklärt, wie es gesetzlich läuft, also wenn ich dort bezahlt habe, bekomme ich auch nur dort eine Reklamation. Ich habe wieder geschrieben, dass ich die Hose im Onlineshop gekauft habe. Bisher keine Antwort.

Meine Jeans liegt wahrscheinlich immer noch bei Esprit und die behaupten, ich habe sie dort nicht gekauft... das muss doch irgendwie nachvollziehbar sein, oder? Ich bin echt langjährige Kundin von Esprit und ich habe noch nie mit so einer mangelnden Qualität zu kämpfen gehabt - wenn das nur alles wäre: Jetzt auch noch das. Wie kann ich mich denn dagegen wehren? Die Artikelnummer der Jeans war übrigen sowieso herausgewaschen (teilweise gar nicht lesbar).

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Kommentare und Trackbacks (8)


05.02.2010 | 14:49
von ReclaBoxler-6578192 | Regelverstoß melden
Hallo!
Du kannst dich doch über
www.esprit-club.com/index.php?country_code=DE
einloggen und deine Transaktionen einsehen. Dort kannst du bestimmt auch die Jeans ausfindig machen!

06.02.2010 | 21:05
von H. M. | Regelverstoß melden
Sie waren sich sicher? Die Nummer war wohl eine andere? Da fällt mir schon nichts mehr ein, Sie schicken Esprit eine Hose mit einer Nummer, die nicht auf der Rechnung ist, was erwarten sie dann?
netter Versuch, aber ein wenig sehr offensichtlich

12.02.2010 | 22:19
von Nina Unger | Regelverstoß melden
Zum Einloggen: Ich habe kein festes Konto bei Esprit.de - habe alle Sachen immer bestellt, ohne mich anzumelden. Leider... Na ja, ich wüsste ja so wie so die Artikelnummer nicht (die ja eh relativ ausgewaschen war: vielleicht habe ich mich verlesen und deshalb die Nummer nicht gefunden, oder aber Esprit?). Die Hose liegt immer noch bei Esprit...
Zum Thema "offensichtlicher Versuch": Ich habe keinen Grund, meine Hose an den Onlineshop zu schicken. Ich BIN mir sicher, dass ich sie dort gekauft habe - nur deshalb habe ich mir den Pakte- und EMail-Stress angetan. Ich habe hier viele Einzelhändler um mich herum, die Esprit-Hosen verkaufen. Es wäre sicherlich einfacher gewesen, direkt dorthin zu gehen. Oder etwa nicht? Wer möchte denn nicht mit seinem "Vertragspartner" bei Problemen selbst sprechen?
Zum Schluss: Esprit hat auf meine letzte E-Mail immer noch nicht geantwortet. Sie haben es aber vor der Reklamation geschafft, meine Rechnungen nochmal zu schicken, dann kann es doch nicht so schwer sein, meine Hose zuzuordnen oder wenigstens zurückzuschicken! Oder einfach mal auf meine E-Mail zu antworten. Ich werde mich wohl an den Verbraucherschutz wenden müssen. Egal, ob ich es nachweisen kann oder nicht: Esprit ist dazu verpflichtet, diese Hose zu reklamieren. Für so einen großen Konzern ist das doch auch kein Beinbruch. Ein Armutszeugnis... Nie wieder Esprit.
Mittlerweile denke ich, kann ich froh sein, wenn meine Hose wieder zurück kommt, damit ich wenigstens damit noch streichen kann oder so. Zu mehr ist sie nämlcih nicht zu gebrauchen...

12.02.2010 | 22:20
von Nina Unger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Armutszeugnis. Beitrag siehe Kommentar...


18.02.2010 | 15:42
von Nina Unger | Regelverstoß melden
Esprit hat sich auch nach einer erneuten E-Mail nicht gemeldet. MEIN Eigentum ist trotz allem nicht mal zurück geschickt worden...

23.02.2010 | 08:17
von Nina Unger | Regelverstoß melden
Heute morgen kam endlich eine Antwort. Nach langem hin und her ist die Hose reklamiert! Danke

27.02.2010 | 08:03
von Nina Unger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langem Hin und Her haben sie es geschafft. Ich habe das Guthaben auf meinem Kundenkonto...


13.04.2010 | 13:16
von Birgit | Regelverstoß melden
Esprit verschickt des öfteren etwas mit einer anderen Nummer. Beispielsweise ist dann im Vergleich zur "Originalnummer" ein A durch ein C vertauscht. Die Ware ist aber dieselbe, ich vermute, das ist einfach eine Frage der Serie. Bis jetzt habe ich darauf nicht weiter geachtet. Ich habe wirklich viel bestellt.
Heute ist es mir aber passiert, dass ich eine Retoure von Esprit nicht vollständig erstattet bekommen habe. Zwei Artikel fehlen - und seltsamerweise auch der Lieferschein, den ich sicher beigelegt hatte. Ich habe das reklamiert, nach all den negativen Berichten im Netz sehe ich, da aber noch Probleme auf mich zukommen.
Nicht umsonst gibt Esprit in seinen E-Mails seit einiger Zeit eine Stelle an, an die man sich schriftlich wenden soll, wenn der Customer Service nicht geklappt hat.



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