Durch Yves Rocher endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 126 Views | 15.03.2021 | 20:18 Uhr
geschrieben von Inge Streich

Yves Rocher GmbH (Stuttgart)

Gutscheinkarte

Bestell-/Kundennummer: 834945469

Eine Onlinebestellung wollte ich mit Gutscheinkarte (Geschenk) bezahlen.
Ist auch sehr nett beschrieben, jedoch gibt es die Bezahlmöglichkeit "MIT GUTSCHEINKARTE" nicht. Ich habe nach mehreren Telefonaten und E-Mails die Nummer und PIN mitgeteilt, dachte damit ist der Fall erledigt. Auf meinem Kundenkonto ist der Betrag jedoch immer noch offen. Wahrscheinlich kommt demnächst Mahnung. Für diese Mitarbeiter ist die Bezeichnung inkompetent noch geschmeichelt.

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Meine Forderung an Yves Rocher GmbH: Gutschrift auf mein Kundenkonto.


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.04.2021 | 11:09
von Inge Streich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie zu erwarten, hat die Fa. Yves Rocher sich nicht mehr gemeldet. Wenn auf einer Geschenkkarte ausdrücklich steht, dass der Betrag auch online einlösbar ist, muss es diese Möglichkeit auch geben. Das Verhalten der Fa. YR müsste normalerweise juristische Konsequenzen haben, da es aber für die Produkte durchaus Alternativen gibt, haben die eben eine Kundin weniger.
Mfg
Inge Streich


28.04.2021 | 11:50
von Inge Streich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte schließen Sie den Fall. Ich bin an keinem weiteren Kontakt mit der Fa. Yves Rocher interessiert.




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