voxenergie GmbH (Berlin)
Sonderkündigungsrecht nach Tariferhöhung
Bestell-/Kundennummer: AFT-VOX-00178908
Auf das Schreiben von Voxenergie über die massive Erhöhung unseres Stromtarifs am 19.02.2021 hatten wir umgehend reagiert und schrieben dem Lieferanten, aufgrund des von ihm selbst angezeigten Sonderkündigungsrechtes §5 Abs 3 StromGVV.
Am 24.02. haben wir E-Mail und Einschreiben mit unserer Kündigung gesendet. Am 02.03. kam die Antwort die Kündigung sei in Arbeit. Gleichzeitig kam am vor einigen Tagen ein Schreiben, dass das Schreiben (Kopie) vom 02.03. nicht zugestellt werden konnte. Eigenartigerweise mit einem ganz anderen INHALT. Dieses Schreiben auch vom 02.03. besagte dass die Kündigung (trotz Sonderkündigungsrecht und handunterzeichneten Einschreibebrief) nicht akzeptiert wird.
Nach etlichen E-Mails, zwei Einschreibebriefen (der letzte am 11.03.) versendet, unendliche Warteschleifen am Telefon mit der Bitte um eine Bestätigung unserer Kündigung sind wir schon ziemlich erbost und über die Hinhaltetechnik des Unternehmens enttäuscht.
30.03.2021 | 13:06
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Hartmann-Manzke,
wir haben Ihnen die Kündigungsbestätigung bereits mit unserem Schreiben vom 13.03.2021 übermittelt. Wir bestätigen Ihnen auch auf diesem Wege die Kündigung. Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.