Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 175 Views | 16.03.2021 | 21:14 Uhr
geschrieben von Christine Hartmann-Manzke

voxenergie GmbH (Berlin)

Sonderkündigungsrecht nach Tariferhöhung

Bestell-/Kundennummer: AFT-VOX-00178908

Auf das Schreiben von Voxenergie über die massive Erhöhung unseres Stromtarifs am 19.02.2021 hatten wir umgehend reagiert und schrieben dem Lieferanten, aufgrund des von ihm selbst angezeigten Sonderkündigungsrechtes §5 Abs 3 StromGVV.
Am 24.02. haben wir E-Mail und Einschreiben mit unserer Kündigung gesendet. Am 02.03. kam die Antwort die Kündigung sei in Arbeit. Gleichzeitig kam am vor einigen Tagen ein Schreiben, dass das Schreiben (Kopie) vom 02.03. nicht zugestellt werden konnte. Eigenartigerweise mit einem ganz anderen INHALT. Dieses Schreiben auch vom 02.03. besagte dass die Kündigung (trotz Sonderkündigungsrecht und handunterzeichneten Einschreibebrief) nicht akzeptiert wird.

Nach etlichen E-Mails, zwei Einschreibebriefen (der letzte am 11.03.) versendet, unendliche Warteschleifen am Telefon mit der Bitte um eine Bestätigung unserer Kündigung sind wir schon ziemlich erbost und über die Hinhaltetechnik des Unternehmens enttäuscht.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortige Bestätigung unserer Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.03.2021 | 13:06
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Hartmann-Manzke,

wir haben Ihnen die Kündigungsbestätigung bereits mit unserem Schreiben vom 13.03.2021 übermittelt. Wir bestätigen Ihnen auch auf diesem Wege die Kündigung. Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.03.2021 | 11:53
von Christine Hartmann-Manzke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Voxenergie hat uns heute die Bestätigung der Sonderkündigung zugesandt




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