Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 289 Views | 18.03.2021 | 15:57 Uhr
geschrieben von Werner Kiepfer

primastrom GmbH (Berlin)

Einschaltung in Anbieterwechsel

Zum 01.06.2021 habe ich einen Anbieterwechsel von Yellow zu Grünwelt Energie vorgenommen.
In den Wechselvorgang hat sich primastrom eingeschaltet. Irritiert durch die Benennung der Anbieter (Grünwelt firmiert auch unter Stromio, NaturEenrgie ist jetzt Yellow) hielt ich primastrom für eine übergeordnete Bezeichnung meines neuen Anbieters und habe einen Vertrag abgeschlossen, der aber erst zum 01.06.2023 beginnt. Das wurde mir aber erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mitgeteilt.

Nun muss ich wohl in den Vertrag zum 01.06.2023 einsteigen. Ich habe diesen Vertrag bereits gekündigt, komme aber wohl nicht umhin, ab dem 01.06.2023 Strom von primastrom zu beziehen.

Dieses Vorgehen von primastrom halte ich für unfair. Dies möchte ich Ihnen mitteilen. Vielleicht haben Sie einen Rat, wie ich aus dem Vertrag rauskomme, bevor er überhaupt zur Ausführung kommt.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Annullierung des Vertrags.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.03.2021 | 13:06
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Kiepfer,

bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie einen Vertrag mit primastrom abgeschlossen haben.

In der Auftragserteilung wurde eindeutig der Auftrag für primastrom erteilt. Zudem bestätigten Sie Ihre Auftragserteilung mit einer E-Mail von Ihrer ME-Mail Adresse. Auch diese Nachricht enthält alle vertraglich relevanten Details und die Information, dass Sie uns mit der Einrichtung des Tarifes und Kündigung Ihres Anbieters beauftragen.

Weiterhin erhielten Sie eine Auftragsbestätigung, die auch eindeutig als eine Auftragsbestätigung von primastrom erkennbar ist. Mit diesen Unterlagen erhielten Sie ein Angebot zur Sicherung der Laufzeit Ihres Tarifes bei primastrom. Dieses Formular haben Sie unterschrieben und an uns zurück gesendet. Wir können daher davon ausgehen, dass Ihnen Ihr Vertragsabschluss bewusst ist.

Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor. Eine Rückabwicklung kommt daher nicht in Betracht.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.03.2021 | 07:15
von Werner Kiepfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine inzwischen per Mail ausgesprochene Kündigung wur denicht akzeptiert. Ich habe sie per Einschreiben eingereicht


03.04.2021 | 09:11
von Werner Kiepfer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man verweigert mir die Kündigung, auch wenn die Leistungserbringung erst in mehr als 2 Jahren begonnen werden kann.




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