voxenergie GmbH (Berlin)
Rechnung, Mahnung obwohl lange gekündigt
Bestell-/Kundennummer: 8790102546
Alter Vertrag gekündigt, Abschlussabrechnung zwei Jahre später Rechnung für anderen Vertrag, keine Reaktion auf Widerspruch.
Ich habe meinen Stromvertrag bei der Voxenergie am 26.11.2018 per E-Mail gekündigt, da ich zu meiner Lebensgefährtin gezogen bin.
Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht bei Zuzug in einen bestehenden Haushaltgebrauch gemacht und das Übergabeprotokoll mit letztem Zählerstand und Unterschrift vom Vermieter ebenfalls in dieser E-Mail an die Voxenergie geschickt.
Da der Abrechnungszeitraum noch bis Ende Juni 2019 ging, wurden mir von der Voxenergie die Grundgebühren von Dezember 2018 bis einschließlich Juni 2019 noch berechnet und mit bereits bezahlten Abschlagszahlungen verrechnet. Das Restguthaben wurde mir von der Voxenergie am 12.02.2019 zurück überwiesen. Damit war für mich die Kündigung abgeschlossen, obwohl ich nie eine schriftliche Kündigungsbestätigung seitens der Voxenergie erhalten habe.
Jetzt habe ich am 15.02.2021, also mehr als zwei Jahre nach meinem Auszug eine Rechnung über 76,87 Euro für die alte Wohnung für den Abrechnungszeitraum Juni 2019 bis März 2020 erhalten. In der Rechnung wurden völlig falsche Zählerstände angegeben, die nichts mit meinem letzten Zählerstand bei Auszug zu tun haben. Außerdem weist die Rechnung eine ganz andere Vertragsnummer auf als die des ursprünglichen Vertrages.
Ich habe meinerseits dieser Rechnung schriftlich (per Einschreiben und E-Mail) widersprochen und um Aufklärung gebeten. Am 23.02.2021 kam dann die zweite Mahnung, der ich ebenfalls schriftlich (per Einschreiben und E-Mail) widersprochen und um Aufklärung gebeten habe. Am 09.03.2021 kam dann erneut eine zweite Mahnung.
Auf meinen Widerspruch (beide Einschreiben wurden zugestellt laut Tracking und die E-Mails wurden mehrfach an die Voxenergie und an zwei Zeugen geschickt) wurde seitens der Voxenergie nie reagiert.
30.03.2021 | 13:06
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Kieferle,
bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie mit unserem Schreiben vom 21.01.2021die Abschlussrechnung zu Ihrem Vertrag erhalten haben. Die Abschlussrechnung kann erst erstellt werden, wenn der Endzählertand vorliegt. Diesen haben wir im Dezember 2020 erhalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Sie mit unseren Schreiben vom 06.07.2020, 21.07.2020 und 22.10.2020 um den Endzählerstand gebeten haben. Wir haben keine Rückmeldung erhalten. Durch die fehlende Mitwirkung konnte die Abrechnung Ihres Vertrages erst jetzt erfolgen. Unsere Forderung ist nach vorliegender Sachlage berechtigt. Eine Stornierung des Rechnungsbetrages wird nicht erfolgen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.