0 Views | 23.03.2021 | 14:04 Uhr
geschrieben von Matthias Zoellner

Otto (GmbH & Co KG) (München)

Mahngebühren bei der ersten Mahnung

Bestell-/Kundennummer: d1b9d23b-fa4c-4f0e-a153-7ae8a49cc50f

Für einen Einkauf bei OTTO-Marktplatz wurde ich angemahnt, keine Zahlung geleistet zu haben.

Trotz einer Zahlungserinnerung vom 03.03.2021 konnte Otto noch keinen Zahlungseingang feststellen. Mir wurde ein Zahlungstermin bis zum 29.03.2021 gesetzt, sonst könne es zu weiteren Kosten führen. Der aktuell zu zahlende Betrag beträgt 12,08 € (inklusive Mahngebühren).

Ich habe den Betrag gezahlt, war aber sehr irritiert ob der Darstellung, dass mir eine Zahlungserinnerung am 03.03.2021 zugestellt worden war.

Dies war nicht der Fall gewesen.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Erstattung der Mahngebühren!


 
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